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1.1.4 Rechtliche Voraussetzungen

1.1 Vorbereitung und Grundsätzliches

1.1.4 - 1 , 01.11.2026

Vor Einleitung eines Vergabeverfahrens ist zu prüfen, ob die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Bei Gemeinschaftsmaßnahmen ist zu dokumentieren (z.B. durch Bestätigungserklärungen), dass die Finanzierung der beteiligten Dritten ebenfalls gesichert ist.

Sofern die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen noch nicht vorliegen, aber dennoch ein Vergabeverfahren eingeleitet werden soll, muss dies in der Dokumentation ausdrücklich begründet werden.

1.1.4 - 2 - B , 01.11.2026 , Für Bauleistungen gilt:

Vor der Einleitung eines Vergabeverfahrens ist der Auftragswert der anstehenden Vergabe nach AKVS oder einer sonstigen Kostenberechnung oder -schätzung (z.B. ein bepreistes Leistungsverzeichnis aus einer Preisdatenbank) zu ermitteln. Außerdem ist im Vorfeld zu prüfen, ob die baurechtlichen Voraussetzungen vorliegen:

  • Ist eine Plangenehmigung erforderlich und liegt diese vor?
  • Ist ein Baurechtsverfahren durchzuführen und liegt das Ergebnis vor?

Sofern baurechtliche Voraussetzungen erforderlich sind und diese noch nicht vorliegen, aber dennoch ein Vergabeverfahren eingeleitet werden soll, muss dies in der Dokumentation ausdrücklich begründet werden. Ein Zuschlag darf erst erteilt werden, wenn Baurecht vorliegt.

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