1.5.2 Teilnahmewettbewerb
1.5 Auswahlphase (Teilnahmewettbewerb)
Grundsätzliches
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01.11.2026
Bei allen Verfahren mit Teilnahmewettbewerb sind die vom Auftraggeber erstellten Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb den Unternehmen z.B. mit der Vorlage "HVA-StB Aufforderung" bereitzustellen. Die entsprechende Auswahl zur Abgabe eines Teilnahmeantrages ist zu treffen.
Wurde der Teilnahmewettbewerb mit einer Vorinformation als Aufruf zum Wettbewerb gemäß § 38 Abs. 5 VgV bzw. § 12 EU Abs. 2 VOB/A eingeleitet, hat die Vergabestelle nur den Unternehmen, von denen Interessensbekundungen vorliegen, die Unterlagen z.B. mit der Vorlage "HVA-StB Aufforderung" bereitzustellen. Die entsprechende Auswahl zur Abgabe einer Interessensbestätigung ist zu treffen.
Die Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb darf die in der Auftragsbekanntmachung geforderten Unterlagen konkretisieren, jedoch nicht darüber hinausgehen.
Auftragsbekanntmachung und Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Interessensbestätigung) dürfen sich inhaltlich auf keinen Fall widersprechen.
Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages/ einer Interessensbestätigung
1.5.2 - 2
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01.11.2026
Die potenziellen Bewerber sind mit einem Anschreiben über die konkrete Ausschreibung zu informieren und zur Abgabe eines Teilnahmeantrags/Interessensbestätigung aufzufordern.
In der Aufforderung sind Angaben
- zur Art der Leistung,
- zur Vergabeart,
- zum Ablauf der Teilnahme-/Einreichungsfrist,
- zum Öffnungstermin, gfs. Eröffnungstermin,
- zur Bindefrist,
- zu machen. Außerdem sollen Angaben
- zum vorgegebenen Kommunikationsweg,
- zu den vorzulegenden Unterlagen,
- zur losweisen Vergabe,
- zur Zulässigkeit mehrerer Hauptangeboten,
- zur Zulässigkeit von Nebenangeboten,
- zu den Auswahlkriterien,
- zur Anzahl der aufzufordernden Bewerber,
- zu den Zuschlagskriterien,
- zur Form der Angebotsabgabe und
- zu Nachprüfstellen zu machen.
In der Bekanntmachung können weitere Angaben erforderlich werden (§ 12 (EU) VOB/A , §§ 37 bis 39 VgV, §§ 27, 28 UVgO). Bei EU-weiten Vergaben ist ergänzend der Absendetag der EU-Bekanntmachung anzugeben.
1.5.2 - 3
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Zur Vorlage "HVA-StB Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags/Interessensbestätigung" sind nachstehende Hinweise zu beachten:
- In Nr. 7 sind die aus der Anlage "HVA-StB Gewichtung Auswahlkriterien" zu den im jeweiligen Vergabeverfahren konkret geforderten Eignungskriterien und deren Wichtungen für die Auswahl der Bewerber anzugeben. Diese sind ebenfalls in der EU-Auftragsbekanntmachung anzugeben. Es ist darauf zu achten, dass nur wesentliche, für die Auftragsvergabe bedeutende Eignungskriterien ausgewählt werden.
- In Nr. 8 darf bei hinreichend geeigneten Bewerbern die Anzahl nicht unter drei, im Rahmen eines nichtoffenen Verfahrens nicht unter fünf liegen.
- In Nr. 10 ist anzukreuzen, welche Form des Teilnahmeantrages (Interessensbestätigung) nach § 53 VgV, § 38 UVgO bzw. § 13 (EU) VOB/A zugelassen wird. Dabei ist gegebenenfalls zu entscheiden, welche Signatur bei der elektronischen Teilnahmeantragsabgabe zugelassen wird.
1.5.2 - 4
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01.11.2026
An die Eignung der Bewerber sind Mindestanforderungen zu stellen. Diese sind in der Vorlage "HVA-StB Eigenerklärung zur Eignung" zu definieren. Diese Mindeststandards müssen durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt sein.
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Der Teilnahme-/ Einreichungstermin ist dabei grundsätzlich nicht auf einen Tag nach arbeitsfreien Tagen zu legen. Den Unternehmen ist nach den Erfordernissen des Einzelfalls ausreichend Zeit für die Bearbeitung der Teilnahmeanträge zu geben.
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01.11.2026
In der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags/Interessensbestätigung kann ausnahmweise angegeben werden, dass auf die Nachforderung von Unterlagen, die mit dem Teilnahmeantrag/Interesssensbestätigung vorzulegen waren verzichtet wird. Allerdings ist hierbei zu beachten, dass bei dann fehlenden Unterlagen ein Teilnahmeantrag zwingend vom Vergabeverfahren auszuschließen ist.
1.5.2 - 6 - B
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01.11.2026
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Für Bauleistungen gilt:
Bei Bauleistungen ist die Nachforderung grundsätzlich verpflichtend und der ausnahmsweise Verzicht zu begründen.
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