2.12.10 - 1 - F, 01.11.2026, Für Freiberufliche Leistungen gilt:
Wenn der Auftragnehmer kündigt (§ 648a BGB i.V.m. § 12 AVB F-StB), ist zu prüfen, ob ein wichtiger Grund im Sinne von § 648a Abs. 1 Satz 2 BGB i.V.m. § 12 Abs. 1 AVB F-StB vorliegt. Ist dies nicht der Fall, so ist der Kündigung unverzüglich unter Bezugnahme auf ein fehlendes Kündigungsrecht zu widersprechen und die Erfüllung des Vertrages zu fordern.