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Technische Vertragsbedingungen Landschaft 2019 (F)

Vertragsbedingungen

TVB Landschaft (F)

TVB Landschaft - A. Allgemeines , 01.11.2026 , Für Freiberufliche Leistungen gilt:

1. Geltungsbereich

Die „Technischen Vertragsbedingungen Landschaftsplanerische Leistungen (TVB-Landschaft)” gelten für: 

  • Landschaftspflegerischer Begleitplan (Teil 2, Abschnitt 2, § 26 und § 31HOAI) 
  • Landschaftspflegerischer Ausführungsplan (Teil 3, Abschnitt 2, §§ 38-40 HOAI) 
  • Umweltverträglichkeitsstudie (Anlage 1.1 zur HOAI) 
  • Faunistische Planungsraumanalyse
  • Faunistische Leistungen (Anlage 9 zur HOAI) 
  • FFH-Verträglichkeitsprüfung (Anlage 9 zur HOAI)
  • Artenschutzbeitrag (Anlage 9 zur HOAI)
  • Umweltbaubegleitung

2. Allgemeine Qualitätsansprüche 

Die Landschaftsplanerischen Leistungen sind nach den einschlägigen Fachgesetzen des Bundes und der Länder einschließlich der jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen (z. B. Zusammenarbeitserlasse) und den relevanten Regelungen z. B. Allgemeine Rundschreiben Straßenbau (ARS), Richtlinien, Arbeitshilfen zu bearbeiten. Darüber hinaus sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten. 

Alle Leistungen sind so zu erbringen, dass Qualitäts- und Aussagekraftverluste sowie Defizite und 
Fehleinschätzungen ausgeschlossen werden. Die Leistungen sind frist- und qualitätsgerecht zu erbringen. Die geforderte Planung muss genehmigungsfähig und die Maßnahmen müssen wirtschaftlich und umsetzbar sein.  

Alle Arbeiten sind von qualifizierten Fachkräften durchzuführen. Diese sind dem Auftraggeber zu benennen. Der Darstellungsmaßstab der landschaftspflegerischen Fachbeiträge richtet sich nach den Bestimmungen der RE. 

3. Bestandserhebungen/Kartierungen 

Über die Auswertung der vorhandenen Unterlagen hinaus sind alle dadurch nicht erfassbaren, für die Bearbeitung des Projektes bedeutsamen Gegebenheiten in der Örtlichkeit zu erheben.

Die Erhebungen erstrecken sich für Pflanzen, Tiere und deren Lebensräume über die jeweils fachlich notwendigen Beurteilungszeiträume. Diese können für Tiere den Methodenblättern der „Leistungsbeschreibungen für faunistische Untersuchungen im Zusammenhang mit landschaftsplanerischen Fachbeiträgen und Artenschutzbeitrag, Schlussbericht 2014 (FE 02.332/2011/LRB; Hrsg. BMVI) entnommen werden.

Die Bestandaufnahme als Grundleistung beschränkt sich auf das Erfassen „aufgrund vorhandener Unterlagen und örtlicher Erhebungen“. Die örtlichen Erhebungen gehören zu den Grundleistungen nur insoweit, als sie lediglich der Kontrolle der aus Unterlagen erfassten Daten dienen (vgl. Anlage 9 zur HOAI, Ziffer 6 e). „Örtliche Erhebungen“ im Sinne von systematischen Kartierungen und Ergänzungen vorhandener „Kartierungen“ sind Besondere Leistungen (vgl. Anlage 9 zur HOAI, Ziffer 6 h). 

4. Kostenermittlung 
Kostenermittlungen (Kostenschätzung, Kostenberechnung, Kostenfortschreibung) erfolgen nach der „Anweisung zur Kostenermittlung und zur Veranschlagung von Straßenbaumaßnahmen (AKVS)“.

TVB Landschaft - B. Bedingungen zu den Leistungen , 01.11.2026 , Für Freiberufliche Leistungen gilt:

1. Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) Allgemeines

1.1 Allgemeines
Der Landschaftspflegerische Begleitplan wird entsprechend der Vorgaben der „Richtlinien für die landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau (RLBP)“ erarbeitet.

Der Landschaftspflegerische Begleitplan berücksichtigt die Ergebnisse der Vorplanung bzw. eines Verwaltungsverfahrens (z. B. Raumordnungsverfahren, Linienbestimmung) und die Ergebnisse weiterer vorliegender landschaftsplanerischer Fachbeiträge (insb. Faunistische Planungsraumanalyse, Artenschutzbeitrag, FFH-Verträglichkeitsprüfung, Faunistische Kartierungen). 

Sofern im Rahmen der Bearbeitung des Landschaftspflegerischen Begleitplans begleitende Fachbeiträge erarbeitet werden, sind deren Ergebnisse in den Landschaftspflegerischen Begleitplan zu integrieren. 

Der Landschaftspflegerische Begleitplan ist so abzufassen, dass eine Übernahme der entsprechenden Textpassagen in den Erläuterungsbericht (Unterlage 1 nach RE) ohne Überarbeitung möglich ist. 

1.2 Planungsgebiet/ Untersuchungsumfang 
Grundlage der Leistungen bei LBP ist das Planungsgebiet. Das Planungsgebiet entspricht dem 
Untersuchungs-/Planungsraum gemäß RLBP. Dabei ist das Planungsgebiet hinsichtlich des 
Durcharbeitungsgrades differenziert zu betrachten. 

2. Landschaftspflegerischer Ausführungsplan (LAP) 

2.1 Allgemeines 
Der Landschaftspflegerische Ausführungsplan wird entsprechend der Vorgaben der „Empfehlungen für die landschaftspflegerische Ausführung im Straßenbau (ELA)“ erarbeitet. Die Leistungen des LAP nach § 39 HOAI sind klar von den Leistungen der UBB zu trennen. 
Grundlage für die Erstellung des LAP sind die Unterlagen der Baurechtserlangung, insbesondere der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Unterlagen mit Anlagen. 

3. Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) 

3.1 Allgemeines 
Als Basis für die Erarbeitung der Umweltverträglichkeitsstudie kann unter Berücksichtigung der Änderungen in UVPG der Entwurf der „Richtlinien für die Erstellung von Umweltverträglichkeitsstudien im Straßenbau (RUVS - Entwurf)“ herangezogen werden. 

Die Umweltverträglichkeitsstudie berücksichtigt die Ergebnisse vorliegender Planungsraumanalysen (Faunistische Planungsraumanalyse, Planungsraumanalyse zur UVS). 

Sofern im Rahmen der Bearbeitung der Umweltverträglichkeitsstudie begleitende Fachbeiträge erarbeitet werden, sind deren Ergebnisse in die Umweltverträglichkeitsstudie zu integrieren. 

Die Umweltverträglichkeitsstudie ist so abzufassen, dass eine Übernahme der entsprechenden Textpassagen in den Erläuterungsbericht (Unterlage 1 nach RE) ohne Überarbeitung möglich ist. 

3.2 Untersuchungsraum/Untersuchungsumfang 
Grundlage der Grundleistungen von Umweltverträglichkeitsstudien ist der Untersuchungsraum. Der Untersuchungsraum ist der Raum, der im Ergebnis der vorbereitenden Planungsraumanalyse abgegrenzt wird. Er ist Gegenstand der schutzgutbezogenen vertiefenden Untersuchungsraumanalyse zur Ermittlung des Konfliktpotenzials.

In der Regel (insbesondere bei größeren Projekten) ist der Untersuchungsraum kleiner als der Planungsraum. Der Planungsraum ist definiert als der Raum, in dem sinnvolle Lösungen (Linienalternativen) zur Erreichung des Planziels möglich sind. Seine Abgrenzung erfolgt aufgrund verkehrsplanerischer Überlegungen. Der Planungsraum ist Gegenstand der vorbereitenden Planungsraumanalyse zur Bestimmung des vertiefend zu betrachtenden Untersuchungsraumes sowie zur Einschätzung des erforderlichen Untersuchungsumfanges. 

4. Faunistische Planungsraumanalyse

4.1 Allgemeines 
Die Faunistische Planungsraumanalyse ist entsprechend des Gutachtens „Leistungsbeschreibungen für faunistische Untersuchungen im Zusammenhang mit landschaftsplanerischen Fachbeiträgen und Artenschutzbeitrag, Schlussbericht 2014 (FE 02.332/2011/LRB; Hrsg. BMVI) zu erstellen. 

Die Faunistische Planungsraumanalyse im Rahmen eines LBP berücksichtigt die Kartierergebnisse 
einer vorliegenden Umweltverträglichkeitsstudie. 

4.2 Untersuchungsraum/Untersuchungsumfang 
Grundlage der Leistung der Faunistischen Planungsraumanalyse ist der entsprechend der abgeschätzten Wirkungen des Vorhabens, der naturräumlichen Gegebenheiten und aufgrund vorhandener Unterlagen festgelegte Untersuchungsraum.

Im Rahmen der jeweiligen Planungsstufe wird ermittelt, welches faunistische Artenspektrum mit Planungsrelevanz im Planungsraum für den jeweiligen landschaftsplanerischen Fachbeitrag (UVS, LBP, FFH-VP, Artenschutzbeitrag) einer planerischen und rechtlichen Konfliktbewältigung bedarf. Auf Basis der ermittelten faunistischen Planungsrelevanz werden der notwendige faunistische Kartierumfang und die methodischen Anforderungen für die faunistischen Leistungen beschrieben (Erarbeitung einer projektspezifischen Leistungsbeschreibung der faunistischen Kartierungen und Abgrenzen der artspezifischen Untersuchungsräume). 

5. Faunistische Leistungen 

5.1 Allgemeines 
Faunistische Leistungen sind entsprechend des Gutachtens „Leistungsbeschreibungen für faunistische Untersuchungen im Zusammenhang mit landschaftsplanerischen Fachbeiträgen und Artenschutzbeitrag, Schlussbericht 2014“ (FE 02.332/2011/LRB; Hrsg. BMVI) zu erstellen. 

Die faunistischen Leistungen sind so zu erbringen, dass die für die einzelnen Fachbeiträge relevanten Fragestellungen in Abhängigkeit der jeweiligen Planungsstufe beantwortet werden können. 

5.2 Untersuchungsraum/Untersuchungsumfang 
Grundlage der Faunistischen Leistungen sind die artspezifischen Untersuchungsräume.

5.3 Artenschutzrechtliche Genehmigung für Erhebungen/Kartierungen 
Die erforderlichen artenschutzrechtlichen Genehmigungen für das Durchführen von Kartierungen nach dem BNatSchG und der BartSchVO einschließlich landesrechtlicher Bestimmungen werden vom Auftragnehmer eingeholt. 

5.4 Darstellungsmaßstab 
Der Darstellungsmaßstab richtet sich nach den jeweiligen Ansprüchen der zu untersuchenden Arten- bzw. Artengruppen, der zu beurteilenden Lebensraumfunktion.

6. FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) 

6.1 Allgemeines 
Die FFH-Verträglichkeitsprüfung wird entsprechend den Anforderungen des „Leitfaden zur FFH-Verträglichkeitsprüfung im Bundesfernstraßenbau (Leitfaden FFH-VP), Ausgabe 2004“ und der „Musterkarten zur einheitlichen Darstellung von FFH-Verträglichkeitsprüfungen im Bundesfernstraßenbau (Musterkarten FFH-VP), Ausgabe 2004“ sowie basierend auf den „Hinweisen 
zur Prüfung von Stickstoffeinträgen in der FFH-Verträglichkeitsprüfung für Straßen“ (H PSE) erarbeitet. 

Die FFH-Verträglichkeitsprüfung berücksichtigt die Ergebnisse vorliegender bzw. parallel erarbeiteter landschaftsplanerischer Fachbeiträge (insbesondere Faunistische Planungsraumanalyse, UVS bzw. LBP, Artenschutzbeiträge, Faunistische Kartierungen). 

6.2 Untersuchungsraum/Untersuchungsumfang  
Grundlage der Leistungen der FFH-Verträglichkeitsprüfung ist der Untersuchungsraum in dem entsprechend der Vorgaben des Leitfadens FFH-VP bei großen Schutzgebieten ein kleinerer Bereich für detaillierte Untersuchungen abgegrenzt wird.

7. Artenschutzbeitrag (ASB) 

7.1 Allgemeines 
Auf Ebene der Vorplanung (UVS) ist der Artenschutzbeitrag entsprechend dieser Planungsstufe angemessen zu erstellen (insbesondere Begrenzung des zu betrachtenden Artenspektrums auf die zulassungskritischen Arten, s. auch RUVS-Entwurf). 

Auf Ebene der Entwurfs- und Genehmigungsplanung (LBP) ist der Artenschutzbeitrag auf der Grundlage der RLBP zu erarbeiten, soweit keine weiterführenden Regelwerke der Länder vorliegen. 

Artenschutzbeiträge berücksichtigen die Ergebnisse vorliegender bzw. parallel erarbeiteter landschaftsplanerischer Fachbeiträge (insbesondere Faunistische Planungsraumanalyse, UVS bzw. LBP, FFH-Verträglichkeitsprüfungen, Faunistische Kartierungen). 

7.2 Untersuchungsraum/Untersuchungsumfang 
Grundlage der Leistung des Artenschutzbeitrags sind die im Untersuchungsraum vorkommenden Arten des Anhanges IV der FFH-Richtlinie und die Europäischen Vogelarten entsprechend des Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie. Der Untersuchungsraum wird durch die voraussichtlichen Wirkungen des Vorhabens und die zu erwartenden Tierarten /-gruppen entsprechend den naturräumlichen Gegebenheiten bestimmt. 

 

8. Umweltbaubegleitung (UBB) 

8.1 Allgemeines 
Die Umweltbaubegleitung wird entsprechend der Vorgaben der „Empfehlungen für die landschaftspflegerische Ausführung im Straßenbau (ELA)“ ausgeführt. 

Die Umweltbaubegleitung verfolgt einen präventiven Ansatz und hat die Aufgabe die Vorbereitung und Durchführung der Bauarbeiten hinsichtlich umwelt- und naturschutzfachlichen Aspekte beratend zu begleiten.  

Die Leistungen der UBB sind klar von den Leistungen des LAP nach § 39 HOAI zu trennen. 

8.2 Fachliche Qualifikation 

Das für die UBB eingesetzte Fachpersonal benötigt für die fach- und sachgerechte Aufgabenerfüllung: 

  • Kenntnisse des Naturschutz- und Umweltrechtes, 
  • umfangreiches naturschutzfachliches Wissen, 
  • bauvertragliches Grundwissen, 
  • bautechnisches Grundwissen, 
  • praktische Baustellenerfahrung sowie Erfahrungen in Projektmanagement und Koordination, 
  • Kommunikationsfähigkeit und Verhandlungsgeschick. 

Darüber hinaus kann in besonderen Fällen die Notwendigkeit bestehen, spezielles Fachpersonal hinzuzuziehen (z. B. bei hydrologischen, geologischen, bodenkundlichen Fragestellungen). 

TVB Landschaft - C. Anhang: Zusammenstellung der aufgeführten Regelwerke , 01.11.2026 , Für Freiberufliche Leistungen gilt:

Die Regelwerke werden in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung Gegenstand des Vertrages.  

AKVS 
Anweisung zur Kostenermittlung und zur Veranschlagung von Straßenbaumaßnahmen 
Bezugsquelle: BMV

Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr 
Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr  
Bezugsquelle: BMV

BNatSchG 
Bundesnaturschutzgesetz

ELA – mit den Musterkarten LAP 
Empfehlungen für die landschaftspflegerische Ausführung im Straßenbau (ELA) mit den Musterkarten für die einheitliche Gestaltung landschaftspflegerischer Ausführungspläne im Straßenbau (Musterkarten LAP)  
Bezugsquelle: FGSV Verlag, FGSV 2932 

Empfehlungen für die landschaftsgerechte Gestaltung von Stützbauwerken  
Empfehlungen für die landschaftsgerechte Gestaltung von Stützbauwerken,
Bezugsquelle: FGSV Verlag, FGSV 243  

ESLa 
Empfehlungen für die Einbindung von Straßen in die Landschaft (ESLa),  
Bezugsquelle: FGSV Verlag, FGSV 254 

H LPM 
Hinweise zur Wirksamkeit landschaftspflegerischer Maßnahmen im Straßenbau (H LPM),  
Bezugsquelle: FGSV Verlag, FGSV 248/1 

Hinweise zu § 16 FStrG 
Bestimmung der Linienführung von Bundesfernstraßen; Hinweise zu § 16 FStrG 
BMV ARS 17/2013 vom 2. April 2013 - StB 15/7162.2/6-04/1933800 
Bezugsquelle: VkBl-Verlag 

Hinweise zur Prüfung der UVP-Pflicht von Bundesfernstraßenvorhaben  
Hinweise zur Prüfung der UVP-Pflicht von Bundesfernstraßenvorhaben 
Bezugsquelle: FGSV Verlag, FGSV 257 

Hinweise zur Straßenbepflanzung in bebauten Gebieten  
Hinweise zur Straßenbepflanzung in bebauten Gebieten 
Bezugsquelle: FGSV Verlag, FGSV 232  

Hinweise zur Umsetzung landschaftspflegerischer Kompensationsmaßnahmen beim Bundesfernstraßenbau  
Hinweise zur Umsetzung landschaftspflegerischer Kompensationsmaßnahmen beim 
Bundesfernstraßenbau  
Bezugsquelle: FGSV Verlag, FGSV 248

HNL-S 
Hinweise zur Berücksichtigung des Naturschutzes und der Landschaftspflege beim 
Bundesfernstraßenbau 
Bezugsquelle: BMVI und FGSV Verlag, FGSV 246

H PSE 
Hinweise zur Prüfung von Stickstoffeinträgen in der FFH-Verträglichkeitsprüfung für Straßen Stickstoffleitfaden Straße 
Bezugsquelle: FGSV-Verlag, FGSV 2019 

H RM 
Hinweise zum Risikomanagement und Monitoring landschaftspflegerischer Maßnahmen im Straßenbau  
Bezugsquelle: FGSV Verlag, FGSV 248/2 

HVA-StB 
Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Leistungen im Straßen- und Brückenbau 
Bezugsquelle: BMV

Leitfaden FFH-VP und Musterkarten FFH-VP 
Leitfaden zur FFH-Verträglichkeitsprüfung im Bundesfernstraßenbau (Leitfaden FFH-VP) und Musterkarten zur einheitlichen Darstellung von FFH-Verträglichkeitsprüfungen im Bundesfernstraßenbau (Musterkarten FFH-VP) 
Bezugsquelle: Verlags-Kartographie 

Leistungsbeschreibungen für faunistische Untersuchungen im Zusammenhang mit landschaftsplanerischen Fachbeiträgen und Artenschutzbeitrag, Schlussbericht 2014 (FE 02.332/2011/LRB; Hrsg. BMVI) 
Bezugsquelle: FGSV Verlag, FGSV H 1115 

M AQ  
Merkblatt zur Anlage von Querungshilfen für Tiere und zur Vernetzung von Lebensräumen an Straßen 
Bezug: FGSV Verlag, FGSV 261 

MAmS  
Merkblatt zum Amphibienschutz an Straßen 
Bezugsquelle: FGSV Verlag, FGSV 231 

MA-StB 92 
Merkblatt Alleen 

BMV ARS 11/1992 vom 04. Mai 1992 - StB 11/14.87.02-15/8 Va 92 
Bezugsquelle: VkBl-Verlag  

Merkblatt für Baumpflegearbeiten an Straßen 
Merkblatt für Baumpflegearbeiten an Straßen 
Bezugsquelle: FGSV Verlag, FGSV 235 

Merkblatt für einfache landschaftsgerechte Sicherungsbauweisen 
Merkblatt für einfache landschaftsgerechte Sicherungsbauweisen 
Bezugsquelle: FGSV Verlag, FGSV 229 

Monitoring von Grünbrücken  
Monitoring von Grünbrücken - Arbeitshilfe für den Nachweis der Wirksamkeit von Grünbrücken für die Wiedervernetzung im Rahmen der KP II - Maßnahmen  
Bezugsquelle: BASt

Musterkarten UVS  
Musterkarten für Umweltverträglichkeitsstudien im Straßenbau (Musterkarten UVS) 
Bezugsquelle: Verlags-Kartographie  

M UVS 
Merkblatt zur Umweltverträglichkeitsstudie in der Straßenplanung 
Bezugsquelle: FGSV Verlag, FGSV 228  

PlafeR  
Richtlinien für die Planfeststellung nach dem Bundesfernstraßengesetz (Planfeststellungsrichtlinien);  
Bezugsquelle: FGSV Verlag, FGSV 982 RAS-LG 3 

RAS-LG 3
Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftsgestaltung, Abschnitt 3: Lebendverbau (RAS-LG 3)  
Bezugsquelle: FGSV Verlag, FGSV 293/3 

RAS-LP 4 
Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen (RAS-LP 4)  
Bezugsquelle: FGSV Verlag, FGSV 293/4

RE 
Richtlinien zum Planungsprozess und für die einheitliche Gestaltung von Entwurfsunterlagen im Straßenbau 
Bezugsquelle: FGSV Verlag, FGSV 2070 

Sammlung REB 
Sammlung der Regelungen für die elektronische Bauüberwachung 
Bezugsquelle: BASt  

RLK 
Regionalleistungskataloge für den Straßen- und Brückenbau 
Bezugsquelle: Auftragsverwaltung der Länder 

RLBP 
Richtlinien für die landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau, Ausgabe 2011 und die Musterkarten für die einheitliche Gestaltung landschaftspflegerischer Begleitpläne im Straßenbau (Musterkarten LBP)  
Bezugsquelle: BMVI und FGSV Verlag, FGSV 2931 

RUVS – Entwurf  
Richtlinien für die Erstellung von Umweltverträglichkeitsstudien im Straßenbau 
Bezugsquelle: BMV

STLK 
Standardleistungskatalog für den Straßen- und Brückenbau (STLK-Buchausgabe und STLK-Datenträger) 
Bezugsquelle: FGSV Verlag, FGSV LB 101 -124 

STLK/AVA-Richtlinien 
Richtlinien für das Anwenden des Standardleistungskataloges (STLK) und von AVA-Programmen im Straßen- und Brückenbau  
Bezugsquelle: FGSV Verlag, FGSV STLK 180 

Umweltverträglichkeitsprüfung von Bauvorhaben an Bundesfernstraßen 
Umweltverträglichkeitsprüfung von Bauvorhaben an Bundesfernstraßen; Hinweise zu den Unterlagen gemäß § 6 UVPG für Bundesfernstraßen

BMV ARS 21/1997 vom 31. Mai 1997 - StB 11/14.80.15/29 Va 97 
Bezugsquelle: VkBl-Verlag  

UVPG 
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung 

Vorgezogene naturschutzrechtliche Maßnahmen im Straßenbau und deren Finanzierung  
Vorgezogene naturschutzrechtliche Maßnahmen im Straßenbau und deren Finanzierung, ARS-Nr. 11/2010  
Bezugsquelle: BMV

ZTV Baumpflege 
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflegearbeiten im Straßenbau  
Bezugsquelle: FLL  

ZTV La-StB  
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Landschaftsbauarbeiten im Straßenbau  
Bezugsquelle: BMV 

WHG 
Wasserhaushaltsgesetz  

Hinweis: Die Regelwerke sind in der jeweils aktuellen Fassung anzuwenden.

TVB Landschaft - D. Verzeichnis der Bezugsquellen  , 01.11.2026 , Für Freiberufliche Leistungen gilt:

Beuth Verlag: Beuth Verlag GmbH 
Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin 
Telefon: +49 (0)30 / 26 01-0, Telefax: +49 (0)30 / 26 01-1231
E-Mail:
Internet:

Bundesgesetzblatt (BGBl)
www.bgbl.de

Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Invalidenstraße 44 
10115 Berlin 
Telefon: +49 (0)30  18 300 - 0, Telefax: +49 (0)30  18 300 1942 
E- Mail: buergerinfo@bmv.bund.de 
Internet: www.bmv.de 

FGSV Verlag: FGSV Verlag GmbH 
Wesselinger Str. 17, 50999 Köln 
Telefon: +49 (0)22 36 / 38 46 30, Telefax: +49 (0)22 36 / 38 46 40 
Boyenstraße 42, 10115 Berlin 
Telefon: +49 (0)30 / 48 63 82 70, Telefax: 030 / 48 63 82 71 
E-Mail:
Internet:

VkBl-Verlag: Verkehrsblatt-Verlag 
Schleefstr. 14, 44287 Dortmund 
Telefon: +49 (0)180 / 53 40 140, Telefax: +49 (0)180 / 53 40 120 
E-Mail:
Internet:

BASt                    
Internet:

Rubrik: Verkehrstechnik/Publikationen/Regelwerke zum Download/REB-Verfahrensbeschreibungen

FLL: Forschungsgesellschaft Landesentwicklung Landschaftsbau e. V.
Friedensplatz 4, 53111 Bonn 
Telefon: +49 (0)228 / 96 50 10-0, Telefax:+49 (0)228 / 96 50 10-20 

Verlags-Kartographie: Verlags-Kartographie GmbH 
36304 Alsfeld 

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