HVA-StB Eigenerklärung zur Eignung
1.3.3 - 1 , 01.11.2026
Bei den mit * gekennzeichneten Feldern hat die Vergabestelle durch Ankreuzen bzw. Eintrag festzulegen, ob und ggf. inwieweit die geforderten Angaben verlangt werden bzw. der Sachverhalt maßgebend ist.
1.3.3 - 2 , 01.11.2026
Es sind die Anforderungen an die wirtschaftliche, finanzielle Leistungsfährigkeit entsprechend § 6a (EU) VOB/A bzw. § 45 VgV bzw. § 33 UVgO sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit entsprechend § 6a (EU) VOB/A bzw. § 46 VgV bzw. § 33 UVgO und Befähigung sowie Erlaubnis zur Berufsausübung entsprechend § 6a EU VOB/A bzw. § 44 VgV bzw. § 33 UVgO) einzutragen.
Soweit Mindeststandards an die Eignung der Bewerber/Bieter gestellt werden, sind diese im jeweiligen Punkt in der Vorlage und in der (EU-)Auftragsbekanntmachung anzugeben.
1.3.3 - 3 - B , 01.11.2026 , Für Bauleistungen gilt:
Bei Bauleistungen wird dies über die qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers belegt (siehe Nr. 2).
1.3.3 - 3 - F , 01.11.2026 , Für Freiberufliche Leistungen gilt:
Der Nachweis der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung ist regelmäßig zu fordern.
Falls bei Freiberuflichen Leistungen Mindestdeckungssummen verlangt werden, müssen diese Werte mit den Festlegungen in den "HVA-StB Besonderen Vertragsbedingungen" übereinstimmen.
1.3.3 - 3 - L , 01.11.2026 , Für Liefer- und Dienstleistungen gilt:
Der Nachweis der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung ist regelmäßig zu fordern.
HVA-StB Gewichtung der Zuschlagskriterien
1.3.3 - 4 , 01.11.2026
Für alle Vergaben sind die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung für die Angebotswertung gemäß Vorlage "HVA-StB Gewichtung der Zuschlagskriterien" anzugeben, vgl. 1.3.1 - 10.
Die Zuschlagskriterien können sich auf das Zuschlagskriterium Preis/Honorar beschränken. Sie dürfen grundsätzlich keine Ausschlusskriterien enthalten. Eignungskriterien sind nur im Sinne von § 58 Abs. 2 Nr. 2 VgV und § 43 Abs. 2 Nr. 2 UVgO zulässig.
Zuschlags- und Eignungskriterien sind strikt voneinander zu trennen, d.h. es darf keine Dopplung erfolgen.
1.3.3 - 5 , 01.11.2026
Eignungskriterien, die bereits Gegenstand des Teilnahmewettbewerbs waren, dürfen nicht Bestandteil der Angebotswertung sein. Die Qualifikation des zum Einsatz kommenden Personals bzw. die Erfahrung des Schlüsselpersonals kann als Zuschlagskriterium herangezogen werden.
Einmal bekannt gemachte Zuschlagskriterien dürfen nicht mehr verändert werden.
1.3.3 - 6 - B , 01.11.2026 , Für Bauleistungen gilt:
Die Wichtung der Kriterien ist individuell und i. d. R. unter Beachtung folgender Spannen festzulegen:
- Preis: 70 - 90 %,
- Weitere Zuschlagskriterien: 10 - 30 %.
Werden mehrere Zuschlagskriterien berücksichtigt, sind diese nach den Empfehlungen zur Verwendung qualitativer Zuschlagskriterien im Bundesfernstraßenbau auszuwählen (siehe Anhang). Dabei sind immer die Kriterien Preis und mindestens ein weiteres Kriterium anzugeben. Die Gewichtung der einzelnen Kriterien ist anzugeben. Nur bei Fachlosvergaben mit hohem Anspruch an die bauliche Gestaltung (z. B. Brückenbau, LSW) darf Gestaltung als zweites oder weiteres Kriterium vorgesehen werden.
Um die Bezeichnung der Zuschlagskriterien zu erleichtern, sind nachfolgend mögliche, nicht abschließende projektbezogene Zuschlagskriterien aufgelistet:
- Qualität/Qualitätssicherung,
- Energieverbrauch,
- Beschleunigung in Bezug auf Verkürzung der Ausführungsfristen
- Beschleunigung in Bezug auf die Dauer der Verkehrsbeeinträchtigung
- Beschleunigung in Bezug auf die Gesamtbauzeit
- Beschleunigung in Bezug auf die Wertung
- Bauablaufplanung (Terminplan/ Bauzeitenplan)
- Eignung/ Qualifikation Organisation der Baustelle
Soll als Zuschlagskriterium die Beschleunigungsregelung vorgesehen werden, sind folgende Punkte zu beachten:
- zulässig nur bei Baumaßnahmen unter Verkehr an hoch belasteten Straßenabschnitten mit Verkehrseinschränkungen.
- Vorgabe einer maximalen, gemäß der Zugrundelegung der Baubetriebsform 2 (6-Tage-Woche, Ausnutzung des Tageslichts) ermittelten, knappen Bauzeit durch den Auftraggeber nach Datum oder in Werktagen in den Besonderen Vertragsbedingungen.
- Gewichtung des Zuschlagskriteriums mit einer Wichtung von 10% bei einer Punktebewertung.
- Ankreuzen des zugehörigen Textbausteins in Abschnitt 4 (Unterlagen zu den Zuschlagskriterien) der Vorlage "HVA-StB Vorzulegende Unterlagen".
- Die angebotene verkürzte Frist wird neue Vertragsfrist.
1.3.3 - 6 - F , 01.11.2026 , Für Freiberufliche Leistungen gilt:
Die Wichtung der Kriterien ist individuell und i. d. R. unter Beachtung folgender Spannen festzulegen:
- Preis: 30 - 90 %,
- Weitere Zuschlagskriterien: 10 - 70 %.
Die Anzahl der Zuschlagskriterien soll mindestens drei betragen. Eine effiziente und zielgerichtete Wertung ist bei einer höheren Anzahl von Zuschlagskriterien in der Regel mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden.
Im § 58 Abs. 2 VgV bzw. § 44 Abs. 2 UVgO sind als Zuschlagskriterien zur Entscheidung über die Auftragsvergabe Qualität, fachlicher oder technischer Wert, Ästhetik, Zweckmäßigkeit, Umwelteigenschaften, Organisation, die Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrages betrauten Personals, Kundendienst und technische Hilfe, Leistungszeitpunkt, Ausführungszeitraum oder -frist und Preis/Honorar beispielhaft aufgeführt.
Um die Bezeichnung der Zuschlagskriterien zu erleichtern, sind nachfolgend mögliche, nicht abschließende Zuschlagskriterien aufgelistet:
- projektbezogene Qualitätssicherung,
- projektspezifischer Personaleinsatz,
- Wirtschaftlichkeit der zu planenden Maßnahme,
- Wirtschaftlichkeit der Planung,
- Länge der geplanten Bauzeit,
- Baustellen und sonstige Verkehrsführung während der Bauzeit,
- Sicherstellen von Ausführungszeiträumen und Fristen,
- Planungsablauf,
- Organisation von Personal und Ausstattung des AN und Fachplaner für das Projekt,
- Zweckmäßigkeit des Leistungskonzepts,
- Maßnahmen zur Berücksichtigung von Umweltbelangen,
- Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrages betrauten Personals.
1.3.3 - 6 - L , 01.11.2026 , Für Liefer- und Dienstleistungen gilt:
Die Wichtung der Kriterien ist individuell und i. d. R. unter Beachtung folgender Spannen festzulegen:
- Preis: 70 - 90 %,
- Weitere Zuschlagskriterien: 10 - 30 %.
Die Anzahl der Zuschlagskriterien soll mindestens drei betragen. Eine effiziente und zielgerichtete Wertung ist bei einer höheren Anzahl von Zuschlagskriterien in der Regel mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden.
Im § 58 Abs. 2 VgV bzw. § 44 Abs. 2 UVgO sind als Zuschlagskriterien zur Entscheidung über die Auftragsvergabe Qualität, fachlicher oder technischer Wert, Ästhetik, Zweckmäßigkeit, Umwelteigenschaften, Organisation, die Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrages betrauten Personals, Kundendienst und technische Hilfe, Leistungszeitpunkt, Ausführungszeitraum oder -frist und Preis/Honorar beispielhaft aufgeführt.
Um die Bezeichnung der Zuschlagskriterien zu erleichtern, sind nachfolgend mögliche, nicht abschließende Zuschlagskriterien aufgelistet:
- projektbezogene Qualitätssicherung,
- projektspezifischer Personaleinsatz,
- Verfügbarkeit von Kundendienst und technischer Hilfe
- Lieferbedingungen wie z.B. Liefertermin, Lieferverfahren, Liefer-/ Ausführungsfristen
- Maßnahmen zur Berücksichtigung von Umweltbelangen,
- Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrages betrauten Personals.
1.3.3 - 7 , 01.11.2026
Beim Zuschlagskriterium Preis können weitere Wertungsregelungen im Hinblick auf Kosten eingetragen werden, z.B. Lebenszykluskosten (§ 16d EU Abs. 2 Nr. 5 VOB/A bzw. § 59 VgV bzw. § 43 Abs. 4 UVgO), Wartungskosten etc.
1.3.3 - 8 , 01.11.2026
Wichtungen für ein Kriterium neben dem Preis dürfen einen Wert von 10 % nicht unterschreiten. Die Festlegung sollte in 5 % - Schritten erfolgen. Die Summe der % - Werte muss 100 ergeben.
Wird von den o. g. Kriterien und Spannen abgewichen, sind die Festlegungen in der Dokumentation zu begründen. Um eine Wertung vornehmen zu können, sind zu den Kriterien die mit der Angebotsabgabe vorzulegenden Unterlagen zwingend zu verlangen. Die Festlegung der Kriterien und eine von den Vorgaben im Vordruck abweichende Punktebewertung sind in der Dokumentation zu begründen.
1.3.3 - 9 , 01.11.2026
Die restlichen (neben dem Preis festgelegten) Zuschlagskriterien sind auf wesentliche, für den Auftrag entscheidende Zuschlagskriterien abzustellen.
In der Vorlage "HVA-StB Gewichtung der Zuschlagskriterien" ist nachvollziehbar anzugeben, welchen Erfüllungsgrad die Angebote bei den einzelnen Kriterien aufweisen müssen, um mit den festgelegten Punktwerten bewertet zu werden.
Dazu sollen zur Verdeutlichung Erläuterungen gegeben werden, damit klar wird, welche Punkte für die Vergabestelle von Bedeutung sind.
Der angewandte Bewertungsmaßstab ist eindeutig, klar und transparent aufzuführen.
Um eine Wertung vornehmen zu können, sind zu den Kriterien die mit der Angebotsabgabe vorzulegenden Unterlagen zwingend zu verlangen.
HVA-StB Angebotsschreiben
1.3.3 - 11 , 01.11.2026
Es ist die jeweilige Vorlage entsprechend des Leistungsbereichs Bau-, Liefer-/Dienstleistung oder Freiberufliche Leistung zu wählen.
1.3.3 - 12 , 01.11.2026
Ist eine getrennte Vergabe einzelner Lose an verschiedene Bieter vorbehalten, so ist der in den Nrn. 2, 3 und 4 erweiterte Vordruck Angebotsschreiben Lose zu verwenden.
1.3.3 - 13 , 01.11.2026
Die Vergabestelle hat in der Vorlage auszufüllen:
- Anschrift der Vergabestelle,
- die Bezeichnung der Leistung,
- das Datum und ggf. Aktenzeichen der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
1.3.3 - 14 - B , 01.11.2026 , Für Bauleistungen gilt:
In Nr. 5 der Vorlage "HVA-StB Angebotsschreiben" wird durch statischen Verweis die Geltung der aktuell geltenden Ausgabe der VOB/B vereinbart. Durch die Regelung in § 1 Abs. 1 VOB/B wird auch ohne diesbezüglichen Verweis die VOB/C immer Vertragsbestandteil.
1.3.3 - 14 - L , 01.11.2026 , Für Liefer- und Dienstleistungen gilt:
In Nr. 5 der Vorlage "HVA-StB Angebotsschreiben" wird durch statischen Verweis die Geltung der aktuell geltenden Ausgabe der VOL/B vereinbart. Ausschließlich für den Fall, dass hinsichtlich der Einbeziehung der VOL/B besondere Regelungen erforderlich sind, kann in dem dafür vorgesehenen Freitextfeld seitens der Vergabestelle eine entsprechende Angabe vorgenommen werden.
1.3.3 - 15 , 01.11.2026
Alle anderen im Vordruck offen gelassene Stellen sind für Bietereintragungen vorgesehen. Die Bieterangabe bezüglich KMU ist erforderlich für die Meldungen im Rahmen der Vergabestatistikverordnung (VergStatVO).
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