Sicherheits- und Gesundheitskoordination (SiGeKo)
1.3.7 - 2_1 - F , 01.11.2026 , Für Freiberufliche Leistungen gilt:
Allgemeines
Die Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) gemäß Baustellenverordnung sind in der HOAI nicht erfasst. Sie können als eigenständige Leistung vereinbart werden.
Gemäß Baustellenverordnung (BaustellV) trägt der Bauherr/ Auftraggeber die Verantwortung für das gesamte Bauvorhaben. Der Umfang und Inhalt der SiGeKo ergibt sich aus den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB).
Die SiGeKo beginnt gem. RAB 10 spätestens in der Planung der Ausführung; dieses entspricht der Ausführungsplanung der HOAI und erstreckt sich über die Vorbereitung der Vergabe und die Bauausführung bis zum Abschluss der Umsetzung des Projektes.
Es ist zu prüfen, ob bereits in einer früheren Planungsphase (Vorplanung/ Entwurfsplanung) der SiGeKo eingebunden werden soll.
Der Leistungsumfang des SiGeKo ist gem. der Aktivitätentabelle RAB 31 festzulegen.
Für die Beschreibung der Leistung können die Vorlagen HVA-StB Leistungsbeschreibung SiGeKo und HVA-StB Leistungsverzeichnis SiGeKo zu verwenden. Sie sind ggf. projektspezifisch anzupassen.
Die Vorlagen HVA-StB Leistungsbeschreibung SiGeKo und HVA-StB Leistungsverzeichnis SiGeKo sind als Mustertexte zu verstehen und sollen als Formulierungshilfe zur Aufstellung der entsprechenden Leistungsbeschreibung dienen.
Die Nummerierung der Leistungsbeschreibung und des Leistungsverzeichnisses sollen beibehalten werden.
Wird ein Arbeitsbereich bzw. Titel nicht benötigt, ist dort „Entfällt“ einzutragen. Dadurch wird bei allen Beteiligten ein hoher Wiedererkennungswert erreicht.
Es sind i. d. R. folgende Vorlagen zu bearbeiten:
- HVA-StB Vertragsbedingungen Freiberufliche Leistungen,
- HVA-StB Honorarübersicht Freiberufliche Leistungen,
- i. d. R. HVA F-StB Titelblatt Leistungsbeschreibung,
- i. d. R. HVA F-StB Leistungsbeschreibung SiGeKo,
- i. d. R. HVA F-StB Leistungsbeschreibung SiGeKo.
Das ermittelte Honorar ist in den Vorlage HVA-StB Honorarübersicht Freiberufliche Leistungen zu übernehmen.
Wird der Koordinator schon in der Vorplanung und/oder Entwurfsplanung eingebunden, ist dies in der Leistungsbeschreibung darzustellen.
Sofern die Leistungen als Rahmenvertrag, Jahresvertrag oder Sammelausschreibung vergeben werden, sind alle zu koordinierenden Maßnahmen im Teil A oder als Anlage zum Teil A mit Bezeichnung, Ortsangabe, Dauer, Umfang, etc. aufzuführen.
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Honorarermittlung
Grundlage der Honorarermittlung ist der Leistungsumfang der SiGeKo. Diese Grundlagen bilden sich preislich in Form von Pauschalen für klar bestimmbare Leistungen, für Termine in Stückzahlen und Positionen mit vorausgeschätztem Zeitbedarf (Stunden-, Tages- oder anderen Zeitansätzen) ab.
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Hinweise zu den Leistungstexten
Werden projektabhängig Leistungen, die eigentlich in der Planungsphase ausgeführt werden sollten, erst in der Ausführungsphase beauftragt, sind die Leistungsbeschreibungen entsprechend zusammenzuführen (z. B. Erstellen und Fortschreiben des SiGe-Plans, der Baustellenordnung u.a.).
Sicherheitsbesprechungen/- begehungen
Die erforderlichen Intervalle der Sicherheitsbesprechungen/-begehungen sind abhängig von der Art der Arbeiten, die gleichzeitig oder nacheinander durchgeführt werden und abhängig von der Bemessung der Ausführungszeiten für diese Arbeiten (im Allgemeinen wöchentlich; der jeweiligen Gefahrensituation entsprechend auch in weiteren oder engeren Zeitabständen). Die vorläufige Festlegung von angemessenen, regelmäßigen Zeitabständen kann einheitlich für die gesamte Bauzeit oder unterteilt nach Phasen (Zeiträumen) erfolgen, soweit diese zum Vertragsschluss bereits benannt werden können.
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