Ingenieurvermessung (IngVerm)
1.3.7 - 3_1 - F , 01.11.2026 , Für Freiberufliche Leistungen gilt:
Die Honorarermittlung für Ingenieurvermessung ist in der Anlage 1 zur HOAI, Punkt 1.4 erfasst.
I.) Planungsbegleitende Vermessung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen
Für die Beschreibung der Leistung Planungsbegleitende Vermessung können die Vorlagen HVA-StB Leistungsbeschreibung Planungsbegleitende Vermessung und HVA-StB Leistungsverzeichnis Planungsbegleitende Vermessung verwendet werden.
Es sind i. d. R. folgende Vorlagen zu bearbeiten:
- HVA-StB Vertragsbedingungen Freiberufliche Leistungen,
- HVA-StB Honorarübersicht Freiberufliche Leistungen,
- i. d. R. HVA-StB Titelblatt Leistungsbeschreibung,
- i. d. R. HVA-StB Leistungsbeschreibung Planungsbegleitende Vermessung,
- i. d. R. HVA-StB Leistungsverzeichnis Planungsbegleitende Vermessung,
- i. d. R. HVA-StB Honorarermittlung Planungsbegleitende Vermessung.
Das Honorar unterliegt nicht einer verbindlichen Preisverordnung. Es kann daher grundsätzlich frei vereinbart werden. Die in der unverbindlichen Anlage 1 der HOAI enthaltenen Regelungen zur Ermittlung der Verrechnungseinheiten und Honorarzone sowie daraus folgend zur Ermittlung des Honorars stellen deshalb nur - unverbindliche - Orientierungswerte dar.
Erläuterungen zur Vorlage HVA-StB Honorarermittlung Planungsbegleitende Vermessung
Ermittlung der anrechenbaren Kosten
Entfällt
Honorarermittlung
Grundlagen des Honorars
Das Honorar ermittelt sich nach Verrechnungseinheiten (VE) unter Verwendung der Vorlage HVA-StB Honorarermittlung Planungsbegleitende Vermessung.
Honorarzone
Die Ermittlung der Honorarzone erfolgt nach den in Anlage 1, 1.4.3 HOAI, enthaltenen 6 Bewertungsmerkmalen a) - f). Entsprechende Bewertungsmerkmale sind im Vordruck enthalten. Aus der Summe der Bewertungspunkte je Bewertungsmerkmal ergibt sich die Einstufung der Honorarzone.
Pauschalhonorar
In der Regel soll ein Pauschalhonorar nach Durchführung einer Leistungsanfrage frei vereinbart werden.
Honorarvereinbarung
Das endgültige Honorar ist in Vordruck HVA-StB Honorarübersicht Freiberufliche Leistungen zu übernehmen.
Beauftragung von Teilen einer Grundleistung
Wenn nicht sämtliche in einer Leistungsphase erfassten Grundleistungen oder nur Teile von Grundleistungen übertragen werden sollen, sind die für die Beauftragung vorgesehenen Teilleistungen den Bewerbern im Rahmen der Leistungsanfrage mitzuteilen und vertraglich festzuschreiben.
1.3.7 - 3_2 - F , 01.11.2026 , Für Freiberufliche Leistungen gilt:
II.) Bauvermessung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen
Für die Beschreibung der Leistung Bauvermessung können die Vorlagen HVA-StB Leistungsbeschreibung Bauvermessung und HVA-StB Leistungsverzeichnis Bauvermessung verwendet werden.
Es sind i. d. R. folgende Vorlagen zu bearbeiten:
- HVA-StB Vertragsbedingungen Freiberufliche Leistungen,
- HVA-StB Honorarübersicht Freiberufliche Leistungen,
- i. d. R. HVA-StB Titelblatt Leistungsbeschreibung,
- i. d. R. HVA-StB Leistungsbeschreibung Bauvermessung,
- i. d. R. HVA-StB Leistungsverzeichnis Bauvermessung,
- i. d. R. HVA-StB Honorarermittlung Bauvermessung.
Das Honorar unterliegt nicht einer verbindlichen Preisverordnung. Es kann daher grundsätzlich frei vereinbart werden. Die in der Anlage 1 der HOAI enthaltenen Regelungen zur Ermittlung der anrechenbaren Kosten und Honorarzone sowie daraus folgend zur Ermittlung des Honorars stellen deshalb nur - unverbindliche - Orientierungswerte dar.
Das Leistungsbild Bauvermessung entspricht in Leistungsphase 3 der Regelung in § 3 Nr. 2 VOB/B und ist Sache des Auftraggebers des Bauvertrages.
Es entspricht in Leistungsphase 4 der Regelung in Abschnitt 4.1.3 ATV DIN 18299 VOB/C und ist Sache des Auftragnehmers des Bauvertrages.
Erläuterungen zum Vordruck HVA-StB Honorarermittlung Bauvermessung
Ermittlung der anrechenbaren Kosten
Als Hilfe für die Ermittlung der anrechenbaren Kosten steht der Vordruck HVA-StB Honorarermittlung Bauvermessung zur Verfügung.
Die anrechenbaren Kosten sind auf der Basis der Kostenschätzung bzw. Kostenberechnung vom Auftraggeber zu ermitteln und den Bewerbern im Rahmen der Leistungsanfrage als Kalkulationsgrundlage zur Verfügung zu stellen.
Hierbei ist zu beachten, dass bei Ingenieurbauwerken 100 v. H. und bei Verkehrsanlagen 80 v. H. der ermittelten Kosten anzurechnen sind.
Honorarermittlung
Honorarzone
Die Ermittlung der Honorarzone erfolgt nach den in Anlage 1, 1.4.6 HOAI, enthaltenen 6 Bewertungsmerkmalen a) - f). Entsprechende Bewertungsmerkmale sind im Vordruck auf Seite 2 enthalten. Aus der Summe der Bewertungspunkte je Bewertungsmerkmal ergibt sich die Einstufung der Honorarzone.
Pauschalhonorar
In der Regel soll ein Pauschalhonorar nach Durchführung einer Leistungsanfrage frei vereinbart werden.
Das ermittelte Honorar ist in die Vorlage HVA-StB Honorarübersicht Freiberufliche Leistungen zu übernehmen.
Beauftragung von Teilen einer Grundleistung
Wenn nicht sämtliche in einer Leistungsphase erfassten Grundleistungen oder nur Teile von Grundleistungen übertragen werden sollen, sind die für die Beauftragung vorgesehenen Teilleistungen den Bewerbern im Rahmen der Leistungsanfrage mitzuteilen und vertraglich festzuschreiben.
1.3.7 - 3_3 - F , 01.11.2026 , Für Freiberufliche Leistungen gilt:
III.) sonstige vermessungstechnische Leistungen
Bei der Beschreibung der Leistung ist zu prüfen, inwieweit ggf. die Leistungsbeschreibungen bzw. Leistungsverzeichniss für Planungsbegleitende Vermessung oder für Bauvermessung herangezogen werden können.
Das Honorar für sonstige vermessungstechnische Leistungen ist in Textform frei zu vereinbaren.
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