Geotechnik (Geo)
1.3.7 - 4_1 - F , 01.11.2026 , Für Freiberufliche Leistungen gilt:
Allgemeines
Die Honorarermittlung für Leistungen der Geotechnik (Geo) ist in der Anlage 1 zur HOAI, Punkt. 1.3 erfasst.
Für die Beschreibung der Leistung können die Vorlagen HVA-StB Leistungsbeschreibung Geotechnik und HVA-StB Leistungsverzeichnis Geotechnik verwendet werden.
Die Vorlage HVA-StB Leistungsverzeichnis Geotechnik kann auch für Leistungen der Geotechnik für Verkehrsanlagen verwendet werden; allerdings werden dann die Grundleistungen aus dem Teil B) als Besondere Leistungen im Teil C) der Vorlage eingetragen.
Es sind i. d. R. folgende Vorlagen zu bearbeiten:
- HVA-StB Vertragsbedingungen Freiberufliche Leistungen,
- HVA-StB Honorarübersicht Freiberufliche Leistungen,
- i. d. R. HVA-StB Titelblatt Leistungsbeschreibung,
- i. d. R. HVA-StB Leistungsbeschreibung Geotechnik,
- i. d. R. HVA-StB Leistungsverzeichnis Geotechnik,
- i. d. R. HVA-StB Honorarermittlung Geotechnik.
Das gemäß Vorlage HVA-StB Honorarermittlung Geotechnik ermittelte Honorar ist in die Vorlage HVA-StB Honorarübersicht zu übernehmen.
1.3.7 - 4_2 - F , 01.11.2026 , Für Freiberufliche Leistungen gilt:
Erläuterungen zur Vorlage HVA-StB Honorarermittlung Geotechnik
Das Honorar unterliegt nicht einer verbindlichen Preisverordnung. Es kann daher grundsätzlich frei vereinbart werden. Die in der unverbindlichen Anlage aufgeführten Regelungen zur Ermittlung der Honorarzonen und daraus folgend zur Ermittlung des Honorars stellen deshalb nur – unverbindliche – Orientierungswerte dar.
Ermittlung der anrechenbaren Kosten
Zur Ermittlung der anrechenbaren Kosten kann die Vorlage HVA-StB Honorarermittlung Geotechnik angewendet werden.
Gemäß Anlage1, Abs. 1.3.2 können sich die anrechenbaren Kosten nach den anrechenbaren Kosten der Tragwerksplanung nach § 50, Abs. 1 bis 3 HOAI für das gesamte Objekt aus Bauwerk und Baugrube richten.
Bei Ingenieurbauwerken sind 90 % der Baukonstruktionskosten und 15 % der Kosten der Technischen Anlagen anrechenbar (§ 50 Abs. 3 HOAI).
Die Kostenschätzung erfolgt anhand von Erfahrungswerten.
Die Kostenberechnung erfolgt auf der Grundlage der „Anweisung zur Kostenermittlung und Veranschlagung von Straßenbaumaßnahmen, (AKVS)“.
Die Vorlage HVA-StB Honorarermittlung Geotechnik kann den Bewerbern im Rahmen der Leistungsabfrage als Kalkulationsgrundlage zur Verfügung gestellt werden.
1.3.7 - 4_3 - F , 01.11.2026 , Für Freiberufliche Leistungen gilt:
Honorarermittlung
Zur Ermittlung können die für jede Teilleistung angegebenen max. Bewertungsangaben (%) in der Vorlage HVA-StB Leistungsverzeichnis Geotechnik zur Hilfe genommen werden.
Honorarzone
Für die Zuordnung der Honorarzone steht für gängige Objekte als Regel die Objektliste in der Anlage 1 Nummer 1.3.4, Abs. 2 HOAI zur Verfügung.
§ 52, Abs. 3 HOAI kann sinngemäß angewendet werden: Sind für ein Tragwerk Bewertungsmerkmale aus mehreren Honorarzonen anwendbar und bestehen deswegen Zweifel, welcher Honorarzone das Tragwerk zugeordnet werden kann, so ist für die Zuordnung die Mehrzahl der in den jeweiligen Honorarzonen aufgeführten Bewertungsmerkmale und ihre Bedeutung im Einzelfall maßgebend.
Ingenieurbauwerke mit großer Längenausdehnung / Linienbauwerke
Das Honorar bei Ingenieurbauwerken mit großer Längenausdehnung (z. B. Deiche, Kaimauern) kann ergänzend frei vereinbart werden (Anlage 1, 1.3.2 (2) HOAI).
Honorar
In der Regel soll ein Pauschalhonorar nach Durchführung einer Leistungsanfrage frei vereinbart werden.
Anlage 1, 1.3 HOAI gibt unverbindliche Preisempfehlungen, die als Richtwert für die vertragliche Einigung über den Inhalt der vertraglich geschuldeten Leistungen und die Höhe ihrer Vergütung herangezogen werden können.
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