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1.3.7 - 10 Fachspezifische Hinweise Tragwerksplanung Rückbau

1.3.7 Fachspezifische Hinweise (F)

Tragwerksplanung Rückbau (TWPlRü)

1.3.7 - 10_1 - F , 01.11.2026 , Für Freiberufliche Leistungen gilt:

Allgemeines

Bei der Planungsleistung für den Rückbau eines Ingenieurbauwerkes handelt es sich in der Tragwerksplanung im Sinne der HOAI um eine besondere Leistung und ist als Tragwerksplanung Rückbau eine eigenständige Leistung.

Die Leistung Tragwerksplanung Rückbau ist von der Leistung Fachplanung Tragwerksplanung HOAI zu trennen und unabhängig von der Neubauplanung des Ingenieurbauwerks zu erbringen.

Für die Beschreibung der Leistung können die Vorlagen HVA-StB Leistungsbeschreibung Tragwerksplanung Rückbau und HVA-StB Leistungsverzeichnis Tragwerksplanung Rückbau verwendet werden.

Die Vordrucke sind als Mustertexte zu verstehen und sollen als Formulierungshilfe zur Aufstellung der entsprechenden Leistungsbeschreibung dienen.

Die Nummerierung des Leistungsverzeichnisses soll beibehalten werden.

Wird ein Arbeitsbereich bzw. Titel nicht benötigt soll dort „Entfällt“ einzutragen. Dadurch wird bei allen Beteiligten ein hoher Wiedererkennungswert erreicht.

Es sind i. d. R. folgende Vorlagen zu bearbeiten:

  • HVA-StB Vertragsbedingungen Freiberufliche Leistungen,
  • HVA-StB Honorarübersicht Freiberufliche Leistungen,
  • i. d. R. HVA-StB Titelblatt Leistungsbeschreibung,
  • i. d. R. HVA-StB Leistungsbeschreibung Tragwerksplanung Rückbau,
  • i. d. R. HVA-StB Leistungsverzeichnis Tragwerksplanung Rückbau.

1.3.7 - 10_2 - F , 01.11.2026 , Für Freiberufliche Leistungen gilt:

Honorarermittlung

Die Vergütung der Objektplanung Ingenieurbauwerke Rückbau ist nicht von der HOAI erfasst und ist daher frei zu vereinbaren.

Hinweise zu den Leistungstexten

Entwurfsplanung

Für die Entwurfsstatik sind ggf. weitere statische und dynamische Untersuchungen zum Einsturzverhalten sowie Erschütterungsprognosen des rückzubauenden Ingenieurbauwerks notwendig.

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