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1.3.7 - 21 Fachspezifische Hinweise Umweltbaubegleitung

1.3.7 Fachspezifische Hinweise (F)

Umweltbaubegleitung (UBB)

1.3.7 - 21_1 - F , 01.11.2026 , Für Freiberufliche Leistungen gilt:

Allgemeines

Die Leistungen für die Umweltbaubegleitung (UBB) sind in der HOAI nicht erfasst. Sie können als eigenständige Leistungen zu allen Leistungsbildern der Objektplanung hinzutreten und vereinbart werden.

Die Leistungen der UBB sind klar von den Leistungen zur Landschaftspflegerischen Ausführungsplanung nach § 39 HOAI zu trennen.

Die Umweltbaubegleitung beginnt nach der Baurechtserlangung und erstreckt sich über die Ausführungsplanung, die Vorbereitung der Vergabe, und die Bauausführung bis zum Abschluss der Umsetzung des Projektes.

Es ist zu prüfen, in welchen Planungs-/ Bauphasen eine UBB sachlich geboten ist, welche Schutzgüter bzw. Rechtsbereiche abgedeckt werden sollen und welche Tätigkeiten in Betracht kommen. Eine pauschale Beauftragung aller im Vordruck HVA F-StB Leistungsbeschreibung Umweltbaubegleitung beschriebenen Leistungen ist im Regelfall nicht erforderlich.

Der Leistungsumfang der UBB ist projektspezifisch festzulegen. Hierbei ist auch die Qualifikation der die UBB Ausführenden ist gemäß TVB Landschaft zu bestimmen.

Die Honorarermittlung ist nicht verbindlich in der HOAI geregelt. Das Honorar kann daher frei vereinbart werden.

Für die Beschreibung der Leistung können die Vorlagen HVA-StB Leistungsbeschreibung Umweltbaubegleitung und HVA-StB Leistungsverzeichnis Umweltbaubegleitung verwendet werden. Sie sind ggf. projektspezifisch anzupassen.

Die Vorlagen HVA-StB Leistungsbeschreibung Umweltbaubegleitung und HVA-StB Leistungsverzeichnis Umweltbaubegleitung berücksichtigen die methodischen Anforderungen, die sich aus den in den Technischen Vertragsbedingungen (TVB-Landschaft) und in den „Empfehlungen für die landschaftspflegerische Ausführung im Straßenbau (ELA)“ genannten Grundsätzen ergeben.

Der Leistungsumfang ist vor dem Hintergrund der jeweiligen bestehenden Konfliktlage und gemäß eventueller Vorgaben aus der Baurechtserlangung zwischen Umwelt- und Naturschutz und Straßenbauvorhaben auf den Einzelfall bezogen festzulegen. Ausschlaggebend dafür sind:

  • die Größe des Vorhabens,
  • die besonderen Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt oder
  • die besondere Empfindlichkeit der Umweltgüter und des Raumes, in dem das Vorhaben realisiert wird,
  • die im Rahmen der Baugenehmigung festgelegten Schutzmaßnahmen.

Die Leistungsbeschreibung ist um projektspezifische Angaben zur Intensität und Taktung der Leistungen, insbesondere zu Präsenzzeiten auf der Baustelle und bei Baubesprechungen zu ergänzen (Freitext).

Es sind i. d. R. folgende Vorlagen zu bearbeiten:

  • HVA-StB Vertragsbedingungen Freiberufliche Leistungen,
  • HVA-StB Honorarübersicht Freiberufliche Leistungen,
  • i. d. R. HVA-StB Titelblatt Leistungsbeschreibung,
  • i. d. R. HVA-StB Leistungsbeschreibung Umweltbaubegleitung,
  • i. d. R. HVA-StB Leistungsverzeichnis Umweltbaubegleitung.

Das gemäß Vorlage HVA-StB Honorarermittlung Artenschutzbeitrag ermittelte Honorar ist in die Vorlage HVA-StB Honorarübersicht zu übernehmen.

1.3.7 - 21_2 - F , 01.11.2026 , Für Freiberufliche Leistungen gilt:

Honorarermittlung

Grundlage der Honorarermittlung ist der Leistungsumfang der Umweltbaubegleitung. Die Honorarermittlung erfolgt auf Grundlage des vorausgeschätzten Zeitbedarfs (Stunden-, Tages- oder anderen Zeitansätzen).

Die für die Beauftragung vorgesehenen Leistungen sind in der Vorlage HVA-StB Leistungsbeschreibung Umweltbaubegleitung eindeutig zu kennzeichnen und zu beschreiben (Freitext).

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