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1.6.1 Angebotsphase (Verfahren bis zum Ablauf der Angebotsfrist)

1.6 Wettbewerbsphase

Angebotsphase

1.6.1 - 1 - F , 01.11.2026 , Für Freiberufliche Leistungen gilt:

Bei Leistungsanfragen bei mindestens drei Bewerbern, Verhandlungsverfahren mit und ohne Teilnahmewettbewerb und Wettbewerblichem Dialog hat die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, nach den unter Nr. 8 der Vorlage "" angegebenen maßgebenden Kriterien für die Wertung der Teilnahmeanträge/ Interessensbestätigungen zu erfolgen.

1.6.1 - 2 , 01.11.2026

Die Bewerber, die im weiteren Wettbewerbsverfahren bleiben, werden nach Punktesystem gemäß der Vorlage "HVA-StB Auswahlverfahren Teilnahmewettbewerb/ Interessensbestätigung" in eine Reihung gebracht. Dazu sind analog zu den in Nr. 8.2 der "HVA-StB Aufforderung zum Teilnahmeantrag/ zur Interessensbestätigung" aufgeführten Kriterien und Wichtungen die vorgelegten Erklärungen und Nachweise im Verhältnis zueinander je nach der vom Bewerber zu erbringenden Leistung zu werten.

1.6.1 - 3 , 01.11.2026

Die Angaben eines jeden Bewerbers zu den benannten Kriterien werden entsprechend den Angaben in der Vorlage "HVA-StB Auswahlverfahren Teilnahmewettbewerb/ Interessensbestätigungen" mit einer Punktezahl zwischen 1 und 3 bewertet. Dabei sollen die Punkte nach folgender Systematik vergeben werden:

  • 3 Punkte: Kriterium bestmöglich erfüllt,
  • 2 Punkte: Kriterium überdurchschnittlich erfüllt,
  • 1 Punkt: Kriterium erfüllt. 

Das Auswahlverfahren ist entsprechend der Systematik der Vorlage "HVA-StB Auswahlverfahren Teilnahmewettbewerb" durchzuführen. Die Auswahlkriterien und deren Wichtung müssen in jedem Einzelfall auftragsspezifisch festgelegt werden. Ist eine Auftragsbekanntmachung vorausgegangen, dürfen nur Auswahlkriterien herangezogen werden, die bereits in der Auftragsbekanntmachung enthalten waren. Die Rangfolge der Bewerber ist in der Vorlage "HVA-StB Rangfolge Teilnahmewettbewerb" (?) zu dokumentieren. Die Entscheidungsgründe für die Wichtung und die Bewertung mit Punktzahlen sind im Vergabevermerk zu dokumentieren.

1.6.1 - 4 , 01.11.2026

In analoger Anwendung der Anforderung, dass der öffentliche Auftraggeber den von ihm angewandten Bewertungsmaßstab eindeutig, klar und transparent in den Vergabeunterlagen aufzuführen hat, sind in der Vorlage „“ entsprechende Angaben aufzuführen. Dabei ist nachvollziehbar anzugeben, welchen Erfüllungsgrad (Zielerreichungsgrad) die Teilnahmeanträge bei den einzelnen Auswahlkriterien aufweisen müssen, um mit den festgelegten Punktwerten bewertet zu werden.

1.6.1 - 5 , 01.11.2026

Die Entscheidungsgründe für die Wichtung und die Bewertung mit Punktzahlen sind im Vergabevermerk zu dokumentieren.

1.6.1 - 6 , 01.11.2026

Nach der Ermittlung der aufzufordernden Bewerber ist vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe für jeden aufzufordernden Bewerber, von der Vergabestelle ab einem Auftragswert von 50.000 € (netto) die Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einzuholen.

Auskünfte aus dem Wettbewerbsregister erteilt das

Bundeskartellamt

53113 Bonn

Tel.: 0228/99 7111 1280

E-Mail: support.webreg@bundeskartellamt.bund.de

Internet: www.bundeskartellamt.de

Die Nutzung des Web-Portals der Registerbehörde setzt eine Registrierung voraus. Registrieren können sich nur solche Behörden, die nach dem WRegG mitteilungspflichtig sind bzw. öffentliche Auftraggeber, Sektorenauftraggeber und Konzessionsgeber, die nach dem WRegG abfrageverpflichtet bzw. abfrageberechtigt sind. Stimmen Auskunft und Eigenerklärung nicht überein, ist der Bieter vor der Entscheidung über einen etwaigen Ausschluss zu hören.

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