1.7.5 - 1 , 01.11.2026
Nachdem unter Berücksichtigung aller Gesichtspunkte das wirtschaftlichste Angebot ermittelt worden ist, ist bei Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte der Zuschlag auf dieses Angebot zu erteilen.
1.7.5 - 1 - B , 01.11.2026 , Für Bauleistungen gilt:
1.7.5 - 1 - L , 01.11.2026 , Für Liefer- und Dienstleistungen gilt:
1.7.5 - 1 - F , 01.11.2026 , Für Freiberufliche Leistungen gilt:
1.7.5 - 2 , 01.11.2026
Bei Vergaben ab den EU-Schwellenwerten darf der Zuschlag nur erteilt werden, wenn seit der Absendung der Information an die Bieter (siehe Kapitel 1.7.4 - 1) mindestens 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind und die Vergabekammer der Vergabestelle keinen Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren (siehe Kapitel 1.9 - 1) zugestellt hat.
1.7.5 - 2 - B , 01.11.2026 , Für Bauleistungen gilt:
Bei Bauleistungen ist dabei die § 18 VOB/A bzw. § 18 EU VOB/A zu berücksichtigen.
1.7.5 - 2 - L , 01.11.2026 , Für Liefer- und Dienstleistungen gilt:
1.7.5 - 2 - F , 01.11.2026 , Für Freiberufliche Leistungen gilt:
1.7.5 - 3 , 01.11.2026
Ein vor Ablauf der Informationspflicht abgeschlossener Vertrag kann in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 135 GWB von Anfang an für unwirksam erklärt werden.
1.7.5 - 4 , 01.11.2026
Der Vertrag zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber kommt durch die Annahme des Angebotes zu Stande. Dies geschieht durch Zugang des Zuschlagsschreibens beim Auftragnehmer bzw. durch Zugang der Annahmeerklärung beim Auftraggeber.
1.7.5 - 5 , 01.11.2026
Der Zuschlag ist möglichst bald, mindestens aber so rechtzeitig zu erteilen, dass dem Bieter die Erklärung noch vor Ablauf der Bindefrist zugeht . Dazu ist in der Regel ein Zuschlagsschreiben zu versenden. Dieses kann nach der Vorlage „HVA-StB Zuschlagsschreiben“ erstellt werden.
1.7.5 - 5 - B , 01.11.2026
Bei Bauleistungen ist § 18 VOB/A bzw. § 18 EU VOB/A zu beachten.
Ggfs. ist die OZ der beauftragten Wahlposition anzugeben. Die Angabe der CSBF-Identnummer ist zwingend erforderlich.
1.7.5 - 6 , 01.11.2026
Sind mit dem vorgesehenen Auftragnehmer Aufklärungen geführt worden, so ist auf die Erklärung des Bieters (siehe Kapitel 1.6.3 - 17) ausdrücklich Bezug zu nehmen.
1.7.5 - 7 - B , 01.11.2026 , Für Bauleistungen gilt:
Mit dem Zuschlag ist der Auftragnehmer aufzufordern, ggfs. weitere Angaben zu folgenden Punkten vorzulegen:
- Bau- bzw. Projektleitung,
- Verantwortlicher für die Verkehrssicherung,
- Verantwortlicher Koordinator für die statische und konstruktive Bearbeitung,
- Verantwortlicher technischer Koordinator für Traggerüste,
- Verantwortlicher Ansprechpartner für den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator,
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator.
Dazu kann die Vorlage „HVA-StB Mitteilung Koordination“ verwendet werden.
1.7.5 - 7 - L , 01.11.2026 , Für Liefer- und Dienstleistungen gilt:
Mit dem Zuschlag ist der Auftragnehmer aufzufordern, ggfs. weitere Angaben zu folgenden Punkten vorzulegen:
- Projektleitung,
- Verantwortlicher für die Verkehrssicherung,
Dazu kann die Vorlage „HVA-StB Mitteilung Koordination“ verwendet werden.
1.7.5 - 8 - B , 01.11.2026 , Für Bauleistungen gilt:
Hat der Auftragnehmer auch Aufgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators nach Baustellenverordnung zu übernehmen, ist die Benennung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators und dessen Stellvertreters gemäß Baustellenverordnung zu fordern, um die Eignung des benannten Koordinators anhand von Referenzen prüfen zu können.
Mit dem Zuschlag soll die Vorlage „HVA-StB Vorankündigung BaustellV“ dem Auftragnehmer zur weiteren Verwendung zur Verfügung gestellt werden.
1.7.5 - 9 , 01.11.2026
In den Fällen, in denen die Stellung einer Sicherheit vereinbart ist, ist dem Zuschlagsschreiben eine vorbereitete Bürgschaftsurkunde nach der Vorlage „HVA-StB Vertragserfüllungsbürgschaft“ beizufügen (siehe Kapitel 2.7.1). Die Wahl der Art der Sicherheit obliegt jedoch immer dem Auftragnehmer.
1.7.5 - 10 , 01.11.2026
Wenn zu erwarten ist, dass das Zuschlagsschreiben dem Auftragnehmer nicht mehr rechtzeitig vor Ablauf der – gegebenenfalls verlängerten – Bindefrist zugeleitet werden kann, ist der Zuschlag fernmündlich bzw. per Fax zu erteilen. Das Zuschlagsschreiben gemäß Kapitel 1.7.5 - 5 ist umgehend nachzureichen. Darin ist auf die erfolgte Zuschlagserteilung zu verweisen.
1.7.5 - 11 , 01.11.2026
Nach erfolgtem Zuschlag sind bei Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte die nichtberücksichtigten Bieter gemäß § 19 VOB/A bzw. § 46 UVgO zu benachrichtigen. Dazu kann die Vorlage „HVA-StB Absageschreiben I“ verwendet werden.
Verlangen nicht berücksichtigte Bieter weitergehende Auskünfte, sind diese innerhalb von 15 Kalendertagen gemäß § 19 Abs. 2 VOB/A bzw. § 46 UVgO zu erteilen. Dazu kann die Vorlage „HVA -StB Absageschreiben II“ verwendet werden.