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1.8.1 Vergabestatistik-VO des Bundes

1.8 Melde- und Statistikpflichten

1.8.1 - 1 , 01.11.2026

Jede Vergabe mit einem Auftragswert größer 25.000 € (netto) ist innerhalb von 60 Tagen nach Zuschlagserteilung an das Bundesamt für Statistik (DESTATIS) zu melden; später eingehende Meldungen bleiben dort unberücksichtigt.

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