Springe direkt zu:
BMV
Inhaltsverzeichnis
Filter
Alle abwählen
Favoriten
Wiki-Link
Hier kommen Sie zur korrespondierenden Wiki-Seite
Zum Wiki
1.8 Melde- und Statistikpflichten
1.8.2 - 1 - B , 01.11.2026 , Für Bauleistungen gilt:
Die CSBF-Identnummer ist im Zuschlagsschreiben aufzuführen mit der Bitte an den Auftragnehmer, diese im Rahmen des Schriftverkehrs zu verwenden.
1.8.2 - 2 - B , 01.11.2026 , Für Bauleistungen gilt:
Die CSBF-Identnummer ist den Zahlung anweisenden Stellen mitzuteilen, um ggf. erforderliche Eintragungen in den Buchungsmasken zu ermöglichen.
Zur Nutzung der Kommentarfunktion bitte einloggen.