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1.8.2 Vergabemeldung (CSBF)

1.8 Melde- und Statistikpflichten

1.8.2 - 1 - B , 01.11.2026 , Für Bauleistungen gilt:

Die CSBF-Identnummer ist im Zuschlagsschreiben aufzuführen mit der Bitte an den Auftragnehmer, diese im Rahmen des Schriftverkehrs zu verwenden.

1.8.2 - 2 - B , 01.11.2026 , Für Bauleistungen gilt:

Die CSBF-Identnummer ist den Zahlung anweisenden Stellen mitzuteilen, um ggf. erforderliche Eintragungen in den Buchungsmasken zu ermöglichen.

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