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2.10.3 Abnahmeniederschrift

2.10 Abnahme

2.10.3 - 1 , 01.11.2026

Das Ergebnis der Abnahme ist im Vordruck Abnahmeniederschrift zu dokumentieren.

2.10.3 - 2 , 01.11.2026

Die Vordrucke sind vor Beginn der Abnahmeverhandlung so weit als möglich auszufüllen.

2.10.3 - 2 - B , 01.11.2026 , Für Bauleistungen gilt:

Wurde vor der Abnahme mit dem Auftragnehmer eine Vereinbarung über Abzüge für Mängel geschlossen, ist ein entsprechender Mängelvorbehalt in die Abnahmeniederschrift aufzunehmen.

2.10.3 - 3 , 01.11.2026

Die übrigen Eintragungen sind während der Abnahmeverhandlung auszufüllen. 

2.10.3 - 4 , 01.11.2026

Anschließend ist die Niederschrift zu unterzeichnen. Eine Unterzeichnung durch den Auftragnehmer kann nur verlangt werden, wenn zuvor eine  Abnahme vertraglich vereinbart war. Dies ist in den Besonderen Vertragsbedingungen zu vereinbaren.

2.10.3 - 5 , 01.11.2026

Von der Abnahmeniederschrift erhält der Auftragnehmer eine Kopie.