2.12.6 - 1
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01.11.2026
Die Kündigung hat schriftlich unter Angabe der Gründe zu erfolgen. Dabei sind gegebenenfalls Schadensersatzansprüche vorzubehalten. Der Nachweis über den Zugang der Kündigung beim Auftragnehmer, im Insolvenzfall beim Insolvenzverwalter, ist sicherzustellen (z. B. durch Einschreiben mit Rückschein, Empfangsbestätigung).