Landshaftspflegerischer Begleitplan (LBP)
1.3.7 - 14_1 - F , 01.11.2026 , Für Freiberufliche Leistungen gilt:
Allgemeines
Für die Honorarermittlung für den Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) gelten die Berechnungsparameter des § 6 HOAI (Leistungsbild, Honorarzone, Honorartafel zur Honorarorientierung, Flächengrößen) i. V. m. § 22 ff HOAI. Die Ergebnisse der Anwendung dieser Honorarabrechnungsregelungen sind nicht verbindlich. Durch einen Zu- oder Abschlag kann ein abweichendes Honorar vereinbart werden. Die Vertragsparteien können abweichend hiervon Honorare auch über eine Pauschale oder in begründeten Ausnahmefällen eine Stundensatzvereinbarung treffen.
Die Besonderen Leistungen, die zu den Grundleistungen des LBP hinzutreten können, sind in der Anlage 9 zur HOAI aufgeführt. Das Honorar kann dafür frei vereinbart werden.
Für die Beschreibung der Leistung können die Vorlagen HVA-StB Leistungsbeschreibung LBP und HVA-StB Leistungsverzeichnis LBP verwendet werden. Sie sind ggf. projektspezifisch anzupassen. Die Vorlagen sind auch bei pauschaler Honorierung als Mustertexte zu verstehen und sollen als Formulierungshilfe zur Aufstellung der entsprechend angepassten Leistungsbeschreibung dienen.
Die Vorlagen HVA-StB Leistungsbeschreibung LBP und HVA-StB Leistungsverzeichnis LBP berücksichtigen die methodischen Anforderungen, die sich aus den „Richtlinien für die landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau (RLBP)“ ergeben.
Örtliche Erhebungen, die nicht überwiegend der Kontrolle der aus den Unterlagen erfassten Daten dienen sowie Kartieren von Biotoptypen, floristischen oder faunistischen Arten oder Artengruppen sind stets Besondere Leistungen. Liegen zwischen der Bestandserhebung und -bewertung und der Endfassung der landschaftsplanerischen Fachbeiträge mehr als fünf Jahre (bei Hinweisen auf Veränderungen ggf. auch früher), so ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer zu vereinbaren, inwieweit die Bestandserhebung und -bewertung zu aktualisieren ist.
Die im Rahmen der Bearbeitung des LBP notwendigen begleitenden Fachbeiträge (z. B. FFH-Verträglichkeitsprüfung, Artenschutzbeitrag, Faunistische Leistungen) sind i. d. R. als Besondere Leistungen mit dem LBP zu vergeben, um Synergieeffekte in der Leistungserbringung zu nutzen und den Koordinierungsaufwand möglichst gering zu halten. Die Beschreibung der Leistung der begleitenden Fachbeiträge erfolgt mit den jeweiligen Leistungsbeschreibungen. Die dazugehörigen fachspezifischen Hinweise sind zu beachten.
Es sind i. d. R. folgende Vorlagen zu bearbeiten:
- HVA-StB Vertragsbedingungen Freiberufliche Leistungen,
- HVA-StB Honorarübersicht Freiberufliche Leistungen,
- i. d. R. HVA-StB Titelblatt Leistungsbeschreibung,
- i. d. R. HVA-StB Leistungsbeschreibung LBP,
- i. d. R. HVA-StB Leistungsverzeichnis LBP,
- i. d. R. HVA-StB Honorarermittlung LBP.
Das ermittelte Honorar ist in die Vorlage HVA-StB Honorarübersicht Freiberufliche Leistungen zu übernehmen.
Bei der Festlegung der Fristen und Termine in der Vorlage HVA-StB Vertragsbedingungen Freiberufliche Leistungen sind die Qualitätsstandards zu den Bestandserhebungen und Kartierungen der TVB-Landschaft zu beachten.
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Ermittlung der Fläche des Planungsgebiets
Grundlage der Leistungen bei LBP ist das Planungsgebiet. Das Planungsgebiet entspricht dem Untersuchungs-/Planungsraum gem. RLBP und ist entsprechend abzugrenzen. Das in einer Karte dargestellte Planungsgebiet ist vom Auftraggeber bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe vorzugeben und zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zu vereinbaren.
Mit zunehmender Konkretisierung der Planung, insbesondere nach der Entwicklung des Zielkonzeptes für potentielle Kompensationsmaßnahmen, ist die Abgrenzung des Planungsgebietes zu überprüfen und ggf. anzupassen. Die neue Abgrenzung ist einschließlich der Auswirkungen auf das Honorar (aktualisierte Honorarermittlung) als Nachtrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer in Textform zu vereinbaren. Dabei wird Bezug genommen auf das in der Vorlgae HVA-StB Honorarermittlung LBP festgelegte Planungsgebiet.
Zur Beurteilung und Inwertsetzung der erhobenen Daten kann es erforderlich werden, einen über den Raumbezug des Planungsgebiets hinausgehenden Raum heranzuziehen, um die jeweilige regionale oder überregionale Bedeutung abschätzen zu können. Dieser Raum wird nicht honorarwirksam.
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Erläuterungen zur Vorlage HVA-StB Honorarermittlung LBP
Nachfolgende Ausführungen gelten nur bei Anwendung der Honorarberechnungsmethoden nach HOAI.
Honorarermittlung
Das Gesamthonorar setzt sich aus dem Honorar der Grundleistungen und dem Honorar der Besonderen Leistungen zusammen und kann mit der Vorlage HVA-StB Honorarermittlung LBP ermittelt werden.
Honorarberechnung der Grundleistungen
Grundlage der Honorarberechnung ist die Fläche des Planungsgebiets und die Honorarzone.
In der Regel ist davon auszugehen, dass nur eine vollständige Vergabe der Grundleistungen des LBP zu einem verwertbaren Planungsergebnis führt. Projektspezifisch kann es aber möglich sein, dass nicht sämtliche Grundleistungen zu übertragen sind.
Die Leistungen im Vorfeld erarbeiteter landschaftsplanerischer Fachbeiträge (insbesondere Faunistische Planungsraumanalyse, UVS) sind bei der Beschreibung und Honorarermittlung der Grundleistungen des LBP zu berücksichtigen. Es ist darauf zu achten, dass gleichartige Leistungen nicht mehrfach vergeben und vergütet werden. Insbesondere folgende Leistungen können in Betracht kommen:
Zusammenstellen und prüfen der vom AG zur Verfügung gestellten Unterlagen,
- Ortsbesichtigungen zum Abschätzen der erforderlichen Leistungen,
- Konkretisieren des weiteren Bedarfs an Daten und Unterlagen/Beraten zum Leistungsumfang für ergänzende Untersuchungen und Fachleistungen,
- Bestandsaufnahme/-bewertung,
- Konfliktanalyse/Konfliktminderung.
Die für die Beauftragung vorgesehenen Grundleistungen/ Teile der Grundleistungen sind (bei Verwendung) in der Vorlage HVA-StB Leistungsverzeichnis LBP eindeutig zu kennzeichnen und zu beschreiben (Freitext).
Bei Planungen, für die zum Abschluss der Entwurfsplanung (Vorentwurf gem. RE) eine verwaltungsinterne haushaltsrechtliche und fachtechnische Prüfung vorgesehen ist, kann zur Erarbeitung der Unterlagen zur Genehmigungsplanung eine mehr oder weniger umfangreiche Überarbeitung bzw. Ergänzung des LBP erforderlich werden. In diesem Fall sind einzelne Grundleistungen der Leistungsphasen 3 und/oder 4 des Leistungsbildes für den LBP erneut zu erbringen. Diese sind im Leistungsbild mit dem jeweiligen Überarbeitungsaufwand entsprechend zu kennzeichnen und zu beschreiben und entsprechend dem Überarbeitungsaufwand zu honorieren.
Honorarzone
Die Honorarzone ist anhand der Bewertungskriterien und den Vorschriften des § 31 (3) ff. HOAI zu ermitteln und in der Vorlage HVA-StB Honorarermittlung LBP festzulegen. Die Honorarzone ist vom Auftraggeber bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe vorzugeben und zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zu vereinbaren.
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Honorare für Besondere Leistungen
Grundlage der Honorarermittlung der Besonderen Leistungen ist der Leistungsumfang. Die Honorarermittlung kann auf Grundlage des vorausgeschätzten Zeitbedarfs (Abrechnung erfolgt mittels Nachweis) oder pauschal erfolgen.
In der Vorlage HVA-StB Leistungsverzeichnis LBP sind die Besonderen Leistungen aus der Anlage 9 zur HOAI aufgeführt, die zu den Grundleistungen des LBP hinzutreten können. Die Liste kann projektspezifisch angepasst werden.
Die Vorlagen HVA-StB Leistungsbeschreibung bzw. HVA-StB Leistungsverzeichnis der begleitenden Fachbeiträge (Artenschutzbeitrag, FFH-Verträglichkeitsprüfung, Faunistische Planungsraumanalyse und Faunistische Leistungen) sind als eigenständige und vollständige Leistungsbeschreibungen bzw. Leistungsverzeichnisse formuliert. Sofern bei der Erstellung des LBP begleitende Fachbeiträge vergeben werden sollen, ist bei der Leistungsbeschreibung bzw. im Leistungsverzeichnis und bei der Honorarermittlung darauf zu achten, dass gleichartige Leistungen nicht mehrfach vergeben und vergütet werden. Die für die Beauftragung vorgesehenen Leistungen/ Teilleistungen sind in den jeweiligen Vorlagen HVA-StB Leistungsbeschreibung bzw. HVA-StB Leistungsverzeichnis der begleitenden Fachbeiträge eindeutig zu kennzeichnen und zu beschreiben (Freitext).
Bei Planungen, für die zum Abschluss der Entwurfsplanung (Vorentwurf gem. RE) eine verwaltungsinterne haushaltsrechtliche und fachtechnische Prüfung vorgesehen ist, kann zur Erarbeitung der Unterlagen zur Genehmigungsplanung auch eine Überarbeitung der ergänzenden Fachbeiträge (z. B. FFH-VP, Artenschutzbeitrag) erforderlich sein. Die Besonderen Leistungen sind eindeutig zu beschreiben und entsprechend dem Überarbeitungsaufwand zu honorieren.
Bei einem UVP-pflichtigen Vorhaben und/oder zur Darstellung der Angaben zu den Umweltauswirkungen im Erläuterungsbericht (Unterlage 1 nach RE, Ziffer 5.1 – 5.4) sind neben den Anforderungen der Naturschutzgesetze auch die Anforderungen des UVPG zu erfüllen. Hierzu sind über den LBP hinausgehende Aussagen zur Umweltverträglichkeit gemäß UVPG zu erbringen. Diese Leistungen sind ergänzend als Besondere Leistung zum LBP zu vereinbaren.
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Ergänzende Hinweise
In der Anlage 7 zur HOAI wurden in Leistungsphase 3 fälschlicherweise alle Unterpunkte mit Buchstaben versehen. Zum Teil handelt es sich jedoch um Überschriften der nachfolgend beschriebenen Grundleistungen. Die Vorlage HVA-StB Leistungsverzeichnis LBP berücksichtigt diesen Sachverhalt in seiner Gliederung entsprechend.
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