Faunistische Planungsraumanalyse (FaunRaum)
1.3.7 - 17_1 - F , 01.11.2026 , Für Freiberufliche Leistungen gilt:
Allgemeines
Die Leistungen für die Faunistische Planungsraumanalyse sind in der HOAI nicht erfasst. Sie können jedoch als in der Anlage 9 zur HOAI nicht abschließend aufgeführte Besondere Leistung vereinbart werden.
Die Honorarermittlung ist nicht verbindlich in der HOAI geregelt. Das Honorar kann daher frei vereinbart werden.
Für die Beschreibung der Leistung können die Vorlagen HVA-StB Leistungsbeschreibung Faunistische Planungsraumanalyse und HVA-StB Leistungsverzeichnis Faunistische Planungsraumanalyse verwendet werden. Sie sind ggf. projektspezifisch anzupassen.
Die Vorlagen HVA-StB Leistungsbeschreibung Faunistische Planungsraumanalyse und HVA-StB Leistungsverzeichnis Faunistische Planungsraumanalyseberücksichtigt die methodischen Anforderungen, die sich aus dem Gutachten „Leistungsbeschreibungen für faunistische Untersuchungen im Zusammenhang mit landschaftsplanerischen Fachbeiträgen und Artenschutzbeitrag“* ergeben. Das Gutachten ist als Wissensdokument auf CD zum HVA F-StB erhältlich.
Die Faunistische Planungsraumanalyse wird i. d. R. im Vorfeld des jeweiligen landschaftsplanerischen Fachbeitrages (insb. UVS bzw. LBP) erarbeitet, kann aber auch parallel als Besondere Leistung zu LBP/UVS erfolgen.
Die projektspezifische Leistungsbeschreibung der faunistischen Kartierungen und die artspezifischen Untersuchungsräume als Ergebnis der Faunistischen Planungsraumanalyse sind Teil der Vorlagen HVA-StB Leistungsbeschreibung Faunistische Leistungen und HVA-StB Leistungsverzeichnis Faunistische Leistungen. Eine vorgelagerte Faunistische Planungsraumanalyse ermöglicht, dass die notwendigen faunistischen Leistungen zusammen mit dem jeweiligen Fachbeitrag vergeben werden können und so Synergieeffekte in der Leistungserbringung genutzt und der Koordinierungsaufwand möglichst gering gehalten werden kann.
Zur Erstellung der Faunistischen Planungsraumanalyse ist insbesondere bei Untersuchungsräumen mit differenzierter Naturausstattung biologisches Fachwissen notwendig.
Eine Übersichtsbegehung im Untersuchungsraum mit einer örtlichen Erhebung faunistisch relevanter Habitatelemente, Strukturen und Lebensräume unter Einbeziehung möglicher Austauschbeziehungen ist als Grundlage zur Erarbeitung der projektspezifischen Leistungsbeschreibung der faunistischen Kartierungen und der artspezifischen Untersuchungsräume i.d.R. unerlässlich.
Es sind i. d. R. folgende Vorlagen zu bearbeiten:
- HVA-StB Vertragsbedingungen Freiberufliche Leistungen,
- HVA-StB Honorarübersicht Freiberufliche Leistungen,
- i. d. R. HVA-StB Titelblatt Leistungsbeschreibung,
- i. d. R. HVA-StB Leistungsbeschreibung Faunistische Planungsraumanalyse,
- i. d. R. HVA-StB Leistungsverzeichnis Faunistische Planungsraumanalyse,
- i. d. R. HVA-StB Honorarermittlung Faunistische Planungsraumanalyse.
Das gemäß Vorlage HVA-StB Honorarermittlung Faunistische Planungsraumanalyse ermittelte Honorar ist in die Vorlage HVA-StB Honorarübersicht zu übernehmen.
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Honorarermittlung
Grundlage der Honorarermittlung ist der Leistungsumfang der Faunistischen Planungsraumanalyse. Die Honorarermittlung kann auf Grundlage des vorausgeschätzten Zeitbedarfs oder pauschal erfolgen.
In der Regel ist davon auszugehen, dass nur eine vollständige Vergabe der Leistungen der Faunistischen Planungsraumanalyse zu einem verwertbaren Ergebnis führt. Projektspezifisch kann es aber möglich sein, dass nicht sämtliche Leistungen zu übertragen sind.
Die Vorlagen HVA-StB Leistungsbeschreibung Faunistische Planungsraumanalyse und HVA-StB Leistungsverzeichnis Faunistische Planungsraumanalyse sind als eigenständige und vollständige Leistungsbeschreibung formuliert. Bei einer parallelen Erarbeitung mit anderen landschaftsplanerischen Fachbeiträgen (insb. UVS bzw. LBP, Artenschutzbeitrag) oder bei Vorliegen von Ergebnissen vorgelagerter landschaftsplanerischer Leistungen (insb. UVS, bereits durchgeführte faunistische Kartierungen) ist bei der Leistungsbeschreibung und Honorarermittlung darauf zu achten, dass gleichartige Leistungen nicht mehrfach vergeben und vergütet werden. Insbesondere folgende Leistungen können dabei in Betracht kommen:
- Abfrage und Auswerten vorhandener faunistischer Daten,
- örtliche Erhebung,
- Potenzial- und Relevanzprüfung.
Die für die Beauftragung vorgesehenen Leistungen sind in der Vorlage HVA-StB Leistungsbeschreibung Faunistische Planungsraumanalyse eindeutig zu kennzeichnen und zu beschreiben (Freitext).
Grundlage der Leistung der Faunistischen Planungsraumanalyse ist der Untersuchungsraum. Der Untersuchungsraum ist entsprechend der zunächst grob abgeschätzten Wirkungen des Vorhabens, der naturräumlichen Gegebenheiten und aufgrund vorhandener Unterlagen festzulegen. Innerhalb des Untersuchungsraumes werden im Zuge der Bearbeitung die artspezifischen Untersuchungsräume der planungsrelevanten Arten bzw. Artengruppen festgelegt.
Die Angaben für den benötigten Zeitbedarf und die Begehungshäufigkeiten für die Kartierung von Arten und Artengruppen in den Methodenblättern* stellen Orientierungswerte dar. Die Orientierungswerte stellen den Stand der Technik dar. Abweichungen sind zu begründen.
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Ergänzende Hinweise
Alle mit * gekennzeichneten Begrifflichkeiten und Methodikhinweise beziehen sich auf das Gutachten „Leistungsbeschreibungen für faunistische Untersuchungen im Zusammenhang mit landschaftsplanerischen Fachbeiträgen und Artenschutzbeitrag, Schlussbericht 2014 (FE 02.332/2011/LRB; Hrsg. BMVI).
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