Faunistische Leistungen (FaunLeist)
1.3.7 - 18_1 - F , 01.11.2026 , Für Freiberufliche Leistungen gilt:
Allgemeines
Die Faunistischen Leistungen sind in der Anlage 9 zur HOAI geregelt.
Die Honorarermittlung ist nicht verbindlich in der HOAI geregelt. Das Honorar kann daher frei vereinbart werden.
Für die Beschreibung der Leistung können die Vorlagen HVA-StB Leistungsbeschreibung Faunistische Leistungen und HVA-StB Leistungsverzeichnis Faunistische Leistungen zu verwendet werden. Sie sind ggf. projektspezifisch anzupassen.
Faunistische Leistungen dienen der planerischen und rechtlichen Konfliktbewältigung im Zuge von landschaftsplanerischen Fachbeiträgen. Der Vordruck HVA F-StB Leistungsbeschreibung Faunistische Leistungen berücksichtigt die methodischen Anforderungen, die sich aus dem Gutachten „Leistungsbeschreibungen für faunistische Untersuchungen im Zusammenhang mit landschaftsplanerischen Fachbeiträgen und Artenschutzbeitrag“ * ergeben.
Die projektspezifische Leistungsbeschreibung der faunistischen Kartierungen und die artspezifischen Untersuchungsräume als Ergebnis der Faunistischen Planungsraumanalyse sind Teil der Vorlagen HVA-StB Leistungsbeschreibung Faunistische Leistungen und HVA-StB Leistungsverzeichnis Faunistische Leistungen (vgl. fachspezifische Hinweise Faunistische Planungsraumanalyse und Vorlagen HVA-StB Leistungsbeschreibung Faunistische Planungsraumanalyse und HVA-StB Leistungsverzeichnis Faunistische Planungsraumanalyse).
Sollen vorliegende Faunistische Kartierungen aktualisiert werden, ist zu entscheiden, ob die der früheren Kartierung zugrundeliegender Artengruppen/ Arten, die getroffene Methodenwahl und der festgelegte Kartierumfang nach wie vor geeignet sind, um die Grundlage für eine planerische und rechtliche Konfliktbewältigung im Zuge der landschaftsplanerischen Fachbeiträge zu schaffen, oder ob eine Faunistische Planungsraumanalyse zur Definition einer aktuellen projektspezifischen Leistungsbeschreibung der faunistischen Kartierungen inkl. artspezifischer Untersuchungsräume durchzuführen ist.
Faunistische Leistungen werden i. d. R. als Besondere Leistung zu den Grundleistungen der UVS bzw. des LBP oder zusammen mit den FFH-Verträglichkeitsprüfungen oder den Artenschutzbeiträgen vergeben, um Synergieeffekte in der Leistungserbringung zu nutzen und den Koordinierungsaufwand möglichst gering zu halten. Sie können aber auch eigenständig vergeben werden.
Bei der Vergabe faunistischer Leistungen ist zu beachten, dass der Bieter, der die Faunistische Planungsraumanalyse erarbeitet hat, als vorbefasster Bewerber gilt. Es ist sicherzustellen, dass dem Bewerber dadurch kein ungerechtfertigter Vorteil erwachsen ist. Der Auftraggeber hat ggf. die Verpflichtung den Wissensvorsprung des einen Bieters durch Information aller anderen Bieter auszugleichen. Ist dies nicht zu gewährleisten, ist der vorbefasste Bewerber auszuschließen.
Es sind i. d. R. folgende Vorlagen zu bearbeiten:
- HVA-StB Vertragsbedingungen Freiberufliche Leistungen,
- HVA-StB Honorarübersicht Freiberufliche Leistungen,
- i. d. R. HVA-StB Titelblatt Leistungsbeschreibung,
- i. d. R. HVA-StB Leistungsbeschreibung Faunistische Leistungen,
- i. d. R. HVA-StB Leistungsverzeichnis Faunistische Leistungen,
- i. d. R. HVA-StB Honorarermittlung Faunistische Leistungen.
Das gemäß Vorlage HVA-StB Honorarermittlung Faunistische Leistungen ermittelte Honorar ist in die Vorlage HVA-StB Honorarübersicht zu übernehmen.
Bei der Festlegung der Fristen und Termine in die Vorlage HVA-StB Vertragsbedingungen Freiberufliche Leistungen sind die Qualitätsstandards zum Untersuchungszeitraum Faunistischer Leistungen der TVB-Landschaft zu beachten.
1.3.7 - 18_2 - F , 01.11.2026 , Für Freiberufliche Leistungen gilt:
Ermittlung der anrechenbaren Kosten
entfällt
Honorarermittlung
Grundlage der Honorarermittlung ist der Leistungsumfang der Faunistischen Leistungen und die artspezifischen Untersuchungsräume. Die Honorarermittlung kann auf Grundlage des vorausgeschätzten Zeitbedarfs oder pauschal erfolgen.
Faunistische Leistungen setzen sich aus den Leistungen für die faunistische Kartierung (vorbereitende Tätigkeiten, Geländearbeiten, Dokumentation) und den Leistungen zur fachlichen Begleitung der landschaftsplanerischen Fachbeiträge zusammen. Projektspezifisch kann es aber möglich sein, dass nicht sämtliche Leistungen zu übertragen sind.
Die Vorlagen HVA-StB Leistungsbeschreibung Faunistische Leistungen und VA-StB Leistungsverzeichnis Faunistische Leistungen sind als eigenständige und vollständige Leistungseschreibung formuliert. Bei einer parallelen Erarbeitung mit anderen landschafts-planerischen Fachbeiträgen (insb. als Besondere Leistung zur UVS bzw. zum LBP oder zusammen mit den FFH-Verträglichkeitsprüfungen) ist die Leistungsbeschreibung und Honorarermittlung der Faunistischen Leistungen projektspezifisch hinsichtlich Synergieeffekte in der Leistungserbringung (Geländearbeit) abzugleichen.
Die für die Beauftragung vorgesehenen Leistungen sind in den Vorlagen HVA-StB Leistungsbeschreibung Faunistische Leistungen und HVA-StB Leistungsverzeichnis Faunistische Leistungen eindeutig zu kennzeichnen und zu beschreiben (Freitext).
Gegenstand der Faunistischen Leistungen sind die artspezifischen Untersuchungsräume. Sie werden in der Faunistischen Planungsraumanalyse abgegrenzt. Die in einer Karte dargestellten artspezifischen Untersuchungsräume sind als Vertragsbestandteil zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zu vereinbaren.
Die Angaben für den benötigten Zeitbedarf und die Begehungshäufigkeiten für die Kartierung von Arten und Artengruppen in den Methodenblättern* stellen unverbindliche Orientierungswerte dar. Ebenso ist der dort aufgeführte Zeitbedarf der Dokumentation für die einzelnen Artengruppen ein unverbindlicher Orientierungswert.
Geräte und Materialien, die für eine fachgerechte Erfüllung der Aufgaben vorausgesetzt werden, z. B. BAT-Detektoren, Video-Überwachungssysteme, Lebend- und Schlagfallen, Elektrofischgeräte gehören nicht zu den Nebenkosten gemäß § 14 HOAI, sondern sind mit dem Honorar abgegolten.
1.3.7 - 18_3 - F , 01.11.2026 , Für Freiberufliche Leistungen gilt:
Ergänzende Hinweise
Alle mit * gekennzeichneten Begrifflichkeiten und Methodikhinweise beziehen sich auf das Gutachten „Leistungsbeschreibungen für faunistische Untersuchungen im Zusammenhang mit landschaftsplanerischen Fachbeiträgen und Artenschutzbeitrag, Schlussbericht 2014 (FE 02.332/2011/LRB; Hrsg. BMVI).
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