1.7.2 Vorlage der Vergabeakten
1.7 Beendigung des Vergabeverfahrens
1.7.2 - 1
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01.11.2026
Soweit für die Vergabe die Zustimmung übergeordneter Stellen einzuholen ist, sind diesen die Vergabeakten auf elektronischem Wege so frühzeitig vorzulegen, dass die Bearbeitung bei diesen Stellen rechtzeitig vor Ablauf der Bindefrist abgeschlossen werden kann.
1.7.2 - 2
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01.11.2026
Der übergeordneten Stelle sind mit dem Vergabevorschlag mindestens folgende Unterlagen vorzulegen:
- die Dokumentation bis zu dieser Stufe des Verfahrens, einschließlich etwaiger Schreiben, Anlagen, Vermerke und sonstige Vorgänge (z. B. angeforderte Dokumente, Bieterfragen, eingeleitete Nachprüfungsverfahren), soweit sie den Vergabevorgang insgesamt oder die Angebote betreffen,
- Auftragsbekanntmachung und Angabe der Veröffentlichungsblätter,
- die Niederschrift über die Angebots(er)Öffnung,
- das für den Zuschlag vorgeschlagene Angebot einschl. eventueller Nebenangebote,
- alle Haupt- und Nebenangebote, auch die ausgeschlossenen oder ausgeschiedenen, mit niedrigeren Angebotsend- bzw. Wertungssummen als das für den Zuschlag vorgeschlagene Angebot (bei Freiberuflichen Leistungen beschränkt auf die beiden Angebote, die dem beauftragten Angebot in der Wertung folgen),
- Preisspiegel,
- Vergabeunterlagen, wie sie den Bietern zugeleitet wurden (einschließlich gegebenenfalls nachgereichter Schreiben),
- die Haupt- oder Nebenangebote der beiden Bieter mit nächsthöheren Wertungspunkten bzw. - summen als das für den Zuschlag vorgeschlagene Angebot.
1.7.2 - 2 - B
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01.11.2026
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Für Bauleistungen gilt:
Bei Bauleistungen sind dabei § 20 VOB/A bzw. § 20 EU-VOB/A zu beachten.
1.7.2 - 2 - L
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Für Liefer- und Dienstleistungen gilt:
Bei Liefer- und Dienstleistungen ist dabei § 8 VgV sowie § 6 UVgO zu beachten.
1.7.2 - 2 - F
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Für Freiberufliche Leistungen gilt:
Bei Freiberuflichen Leistungen ist dabei § 8 VgV sowie § 6 UVgO zu beachten.
1.7.2 - 3
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Der Ausschluss eines Angebotes mit niedrigerer Angebotsend- bzw. Wertungssumme als das für den Zuschlag vorgeschlagene Angebot ist vorab mit der vorgesetzten Stelle abzustimmen.
1.7.2 - 4
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Die Unterlagen sind bei Angeboten in Papierform in Urschrift, elektronischer Abgabe des Angebotes als Ausdrucke der Originaldateien bzw. als Dateien, versehen mit einer schriftlichen Erklärung der Vergabestelle, dass die Ausdrucke bzw. Dateien mit den Originaldateien übereinstimmen, zu übersenden
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01.11.2026
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Für Bauleistungen gilt:
Bei der elektronischen Übersendung der Vergabeunterlagen von Bauleistungen an das BMV ist als Anschreiben die Vorlage "HVA-StB Zustimmung zur Vergabe" zu verwenden