Das mit der Zuschlagserteilung beauftragte Angebot ist mit allen den Vergabevorgang betreffenden Dokumente bei Liefer- und Dienstleistungen sechs Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem die Schlusszahlung erfolgt ist, aufzubewahren.
Gleiches gilt für alle Haupt- und Nebenangebote, die ausgeschlossenen oder ausgeschiedenen sind und niedrigere Angebotsend- bzw. Wertungssummen als das bezuschlagte Angebot aufweisen sowie die Haupt- oder Nebenangebote der beiden Bieter mit nächsthöheren Wertungspunkten bzw. -summen
als das bezuschlagte Angebot.
Alle übrigen Angebote können zwei Monate nach Zuschlagserteilung vernichtet werden.