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1.7.8 Behandlung und Aufbewahrung der Angebote

1.7 Beendigung des Vergabeverfahrens

1.7.8 - 1 - L , 01.11.2026 , Für Liefer- und Dienstleistungen gilt:

Das mit der Zuschlagserteilung beauftragte Angebot ist mit allen den Vergabevorgang betreffenden Dokumente bei Liefer- und Dienstleistungen sechs Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem die Schlusszahlung erfolgt ist, aufzubewahren.

Gleiches gilt für alle Haupt- und Nebenangebote, die ausgeschlossenen oder ausgeschiedenen sind und niedrigere Angebotsend- bzw. Wertungssummen als das bezuschlagte Angebot aufweisen sowie die Haupt- oder Nebenangebote der beiden Bieter mit nächsthöheren Wertungspunkten bzw. -summen 
als das bezuschlagte Angebot.

Alle übrigen Angebote können zwei Monate nach Zuschlagserteilung vernichtet werden.