2.2.9 - 1
,
01.11.2026
Vom Auftragnehmer mündlich geäußerte Bedenken gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 3 VOB/B sind unverzüglich zu dokumentieren. Außerdem ist der Auftragnehmer aufzufordern, seine Erklärung in Textform zu bestätigen. Es ist zu beachten, dass auch eine nur mündliche Erklärung der Bedenken den Auftragnehmer von seiner Verantwortung befreien kann, wenn er seine Bedenken eindeutig dargelegt hat.
2.2.9 - 2
,
01.11.2026
Eine Entscheidung über die Bedenken ist unverzüglich herbeizuführen und dem Auftragnehmer in Textform mitzuteilen.
2.2.9 - 3
,
01.11.2026
Soweit wegen der Bedenken des Auftragnehmers eine Leistung geändert werden muss, ist nach Abschnitt 2.4 Nachträge zu verfahren.
Zur Nutzung der Kommentarfunktion bitte einloggen.