2.2.10 - 1
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01.11.2026
Für den Einsatz von Unterauftrag-/Nachunternehmern durch den Auftragnehmer sind dessen Angaben bei Bauleistungen im Angebot (ausgefüllte Vorlage HVA B-StB Unterauftrag/Nachunternehmerleistungen), bei Lieferleistungen im Angebot (ausgefüllter Vordruck HVA L-StB Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderer Unternehmer mit Verpflichtungserklärungen, siehe Abschn. 1.0 Allgemeines) sowie Nr. 4 ZVB(VOL)-StB bzw. den Vorgaben im Vertrag bei freiberuflichen Leistungen (vgl. § 5 AVB F-StB) zu beachten.
Für den Einsatz von Unterauftragnehmern durch den Auftragnehmer sind ggf. Festlegungen des Auftraggebers, z. B. im Zuschlagsschreiben, zu beachten.
2.2.10 - 2
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01.11.2026
Für den Einsatz von Unterauftragnehmern durch den Auftragnehmer sind ggf. Festlegungen des Auftraggebers, z. B. im Zuschlagsschreiben, zu beachten.
2.2.10 - 3
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01.11.2026
Der Wechsel oder der zusätzliche Einsatz eines Unterauftrag-/Nachunternehmers stellt eine Vertragsänderung dar, die der Textform und vorherigen Zustimmung des AG bedarf.
2.2.10 - 3 - B
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01.11.2026
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Für Bauleistungen gilt:
Dem Auftraggeber muss dies rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten angezeigt werden (siehe § 4 Abs. 8 VOB/B).
2.2.10 - 4
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01.11.2026
Der Auftraggeber kann für Bauleistungen von dem Auftragnehmer jederzeit die Vorlage von Erklärungen und Nachweisen zur Eignung seiner Unterauftrags-/Nachunternehmer verlangen (siehe § 4 Abs. 8 Nr. 3 S. 2 VOB/B).
Dies gilt auch für Leistungen, die von Unterauftragnehmer weiter vergeben werden (Nr. 4.3 ZVB(VOL)-StB. Bei allen Übertragungen ist auf die Eignung der neuen Unterauftragnehmer/ anderen Unternehmer zu achten.
2.2.10 - 5
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01.11.2026
Besteht der Verdacht, dass Arbeitskräfte illegal beschäftigt werden, ist dies der Baudienststelle zu melden. Diese unterrichtet die für die Verfolgung dieses Verstoßes gegen arbeits-, sozial- und steuerrechtliche Vorschriften zuständige Behörde.
2.2.10 - 5 - B
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01.11.2026
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Für Bauleistungen gilt:
Setzt der Auftragnehmer vertragswidrig Unterauftragnehmer bzw. andere Unternehmen ein, kann die Fortführung der Arbeiten durch diese untersagt werden, soweit nicht für Lieferleistungen nach § 4 Abs. 4 VOL/B die Übertragung der Leistung an Unterauftragnehmer zugelassen ist
2.2.10 - 6 - B
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01.11.2026
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Für Bauleistungen gilt:
Erbringt der Auftragnehmer ohne Zustimmung des Auftraggebers Bauleistungen nicht im eigenen Betrieb, obwohl er dies erklärt hat (siehe Abschnitt 1.2 Angebotsschreiben), kann der Auftraggeber denVertrag gemäß § 4 Abs. 8 Nr. 1 VOB/B nach fruchtlosem Fristablauf kündigen (siehe Abschnitt 2.12.1 Kündigung nach § 8 Abs. 3 VOB/B).
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