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2.2.11 Besondere Ereignisse

2.2 Leistungsüberwachung

2.2.11 - 1 - B , 01.11.2026 , Für Bauleistungen gilt:

Werden Gegenstände von Altertums, Kunst oder wissenschaftlichem Wert (z. B. Versteinerungen, Knochen, Grabstätten oder Altertümer) bei Bauarbeiten gefunden, ist von der Bauüberwachung sofort für die Sicherstellung und schonende Behandlung zu sorgen (§ 4 Abs. 9 VOB/B). Solche Funde sind unverzüglich der Baudienststelle zu melden, die (gegebenenfalls nach Rücksprache mit der zuständigen Fachbehörde) darüber entscheidet, ob und inwieweit im Bereich der Fundstelle weitergearbeitet werden kann.

2.2.11 - 2 - B , 01.11.2026 , Für Bauleistungen gilt:

Bemerkenswerte geologische Aufschlüsse bei Erdarbeiten sind der Baudienststelle zu melden.

2.2.11 - 3 - B , 01.11.2026 , Für Bauleistungen gilt:

Bei Munitionsfunden oder bei Hinweisen auf vermutete Kampfmittel hat die Bauüberwachung zu veranlassen, dass die Fundstelle sofort abgesperrt wird und die zuständige Dienststelle und die Baudienststelle unverzüglich zu unterrichten.

2.2.11 - 4 - B , 01.11.2026 , Für Bauleistungen gilt:

Bei Hinweisen auf Schadstoffe (z. B. Altdeponien) ist die Baudienststelle zu unterrichten.

2.2.11 - 5 - B , 01.11.2026 , Für Bauleistungen gilt:

Bei Arbeits- oder Verkehrsunfällen auf der Baustelle ist von der Bauüberwachung unverzüglich folgendes zu veranlassen:

  • Sicherung der Unfallstelle,
  • Hilfeleistung,
  • Benachrichtigung der örtlichen Polizeibehörde, soweit dies nicht bereits vom Auftragnehmer veranlasst ist.

Über diese Unfälle mit ihren wesentlichen Auswirkungen ist die Baudienststelle unverzüglich zu unterrichten. Der Unfall ist im Bautagebuch zu vermerken, wenn die Bauüberwachung beim Unfallgeschehen auf der Baustelle anwesend war.

2.2.11 - 6 - B , 01.11.2026 , Für Bauleistungen gilt:

Bei sonstigen besonderen Ereignissen, z. B.

  • größerer Böschungsrutsch oder Grundbruch,
  • Traggerüst-Einsturz,
  • Anzeichen für Zahlungsunfähigkeit des Auftragnehmers (siehe 2.13 Insolvenzfälle),

hat die Bauüberwachung unverzüglich die Baudienststelle zu unterrichten.

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